Pflegereform: Kabinett beschließt Entwurf und gründet Strukturkommission

Pflege

Nach einem vorausgegangenen Koalitionsstreit hat das Bundeskabinett am Mittwochmittag den Entwurf für eine Pflegereform beschlossen, wichtige Grundsatzfragen jedoch in ein Gremium ausgelagert. Zentrale Streitthemen sollen künftig von einer Strukturkommission beraten werden, die im Oktober ihre Arbeit aufnimmt. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) betonte in Berlin, es brauche weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen, weshalb die Strukturkommission grundlegende Reformen erarbeiten werde.

Dem Beschluss war eine intensive Debatte innerhalb der Koalition vorausgegangen, in deren Verlauf die SPD die Verabschiedung des Vorhabens zuletzt angezweifelt hatte. SPD-Fraktionschef Mathias Miersch stellte klar, dass seine Partei einem reinen Kürzungspaket keinesfalls zustimmen werde, und forderte stattdessen eine direkte Strukturreform, die unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile vorsieht. Gesundheitsminister Linnemann verfolgte hingegen den Ansatz, zunächst Einsparungen durchzusetzen und grundlegendere Änderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen.

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf beinhaltet konkrete finanzielle Neuregelungen für die Pflegeversicherung. Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat angehoben. Zudem steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent, während ab 2028 ein neuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern erhoben wird. Unverändert bleibt die Regelung, wonach die Pflegeversicherung die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige weiterhin in vollem Umfang übernimmt. Um die Versorgungsleistungen langfristig abzusichern, wird ab dem Jahr 2029 eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der Leistungsbeiträge der Sozialen Pflegeversicherung auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt.

Neben finanziellen Stellschrauben setzt der Gesetzentwurf einen Schwerpunk auf die Prävention. Um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, erhalten Versicherte ab 60 Jahren künftig einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung unter dem Titel „Check-up 60+“. Gleichzeitig wird im Rahmen der Pflegebegutachtung künftig geprüft, ob durch eine Rehabilitation der individuelle Pflegebedarf gesenkt werden kann. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.

Zur praktischen Erleichterung im Versorgungsalltag wird ein digitales „Pflege-Cockpit“ aufgebaut, das alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt. Darüber hinaus werden die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege erhöht und ein Sozialraumbudget eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen steht künftig ein Überbrückungsbudget bereit. Um die Pflegegrade zielgenauer vergeben zu können, wird zudem die Begutachtungssystematik angepasst.

Trotz der Einigung im Kabinett stößt das Ergebnis auf deutliche Kritik beim Koalitionspartner. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bezeichnete die Inhalte des Kabinettsbeschlusses im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ als unzureichend. Der Beschluss des Kabinetts könne zwar einen Beitrag zur Stabilität leisten, sei aber ganz sicher noch keine Reform und damit auch noch kein Erfolg, so Klüssendorf. Aus Sicht der SPD sei für den Moment wichtig gewesen, dass die ursprünglichen Kürzungsvorschläge zunächst weitgehend verhindert werden konnten. Jetzt komme es umso mehr darauf an, endlich echte Veränderungen auf den Weg zu bringen. Klüssendorf betonte, dass ein fairer Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie eine wirksame Deckelung der Eigenanteile eine Frage der Gerechtigkeit bleibe, und versicherte, dass die SPD Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegenden nicht im Stich lassen werde. +++

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