In Petersberg wird das Trinkwasser knapp. Nach Wochen der Trockenheit und Temperaturen von 30 Grad und mehr hat die Gemeinde am 10. August 2026 den Trinkwassernotstand festgestellt. Damit gelten für Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Betriebe ab sofort weitreichende Einschränkungen beim Verbrauch von Trinkwasser. Die gemeindlichen Hochbehälter sind nach Angaben der Gemeinde an ihre Grenzen gekommen. Zugleich übersteigt der derzeitige Verbrauch die Menge, die in den Petersberger Wasserwerken gefördert werden kann.
Seit Wochen laufen die Pumpen in den Wasserwerken auf Hochbetrieb. Doch der dringend benötigte Niederschlag bleibt aus, und auch für die kommenden Tage ist kein nennenswerter Regen angekündigt. Die anhaltende Trockenheit trifft damit nicht nur Gärten, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen, sondern zunehmend auch die öffentliche Wasserversorgung. Was in den vergangenen Jahren bei besonders hohen Verbrauchsspitzen noch durch den Zukauf von Wasser bei anderen Versorgern aufgefangen werden konnte, lässt sich unter den derzeitigen Wetterbedingungen nicht mehr dauerhaft gewährleisten.
„Solche Verbrauchsspitzen konnten wir in der Vergangenheit einigermaßen abgefangen, indem wir Wasser von anderen Versorgern zukaufen konnten“, erklärt Bürgermeisterin Claudia Brandes. Inzwischen seien jedoch nahezu alle Versorger mit dem aktuellen Extremwetter und den damit verbundenen Belastungen konfrontiert. Zukäufe könnten deshalb nicht dauerhaft sichergestellt werden und müssten je nach Lage eingestellt werden.
Für die Gemeinde geht es dabei nicht allein darum, den allgemeinen Wasserverbrauch zu reduzieren. Im Hintergrund steht eine Frage, die im Ernstfall von entscheidender Bedeutung sein kann: die Verfügbarkeit von Löschwasser. „Wenn wir jetzt nicht handeln, könnte es passieren, dass im Falle eines Feuerwehreinsatzes nicht genügend Löschwasser verfügbar ist. Deswegen müssen wir dringend dafür sorgen, dass der Verbrauch gesenkt wird“, sagt Brandes.
Mit Beginn des 10. August hat die Gemeinde deshalb den Trinkwassernotstand ausgerufen. Für die Bevölkerung bedeutet das eine deutliche Veränderung im täglichen Umgang mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Zwischen 8 und 20 Uhr dürfen Blumen und Pflanzen im heimischen Garten nicht mehr bewässert werden. Rasenflächen dürfen überhaupt nicht mehr bewässert werden. Auch das Befüllen von Pools und künstlichen Teichen ist untersagt. Ebenso darf das Auto nicht mehr mit Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz gewaschen werden.
Entscheidend ist dabei die Herkunft des Wassers. Wer beispielsweise über eine gefüllte Zisterne verfügt, darf das dort gesammelte Wasser weiterhin verwenden. „Dies gilt natürlich nur, sofern das Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz stammt. Wer eine gefüllte Zisterne zu Hause hat, darf sie natürlich weiterhin nutzen“, betont die Bürgermeisterin.
Die Einschränkungen machen dabei nicht vor privaten Grundstücken halt. Auch die Gemeinde selbst muss ihren Wasserverbrauch reduzieren. Die gemeindlichen Grünanlagen werden nicht mehr bewässert, ebenso die Fußballplätze. Zwei Anlagen bilden dabei eine Ausnahme: Das Waidesgrundstadion und der Sportplatz Steinhaus verfügen über eigene Wasserkreisläufe und können deshalb weiterhin betrieben werden.
Auch bei den Tennisplätzen gelten Einschränkungen. Sie dürfen höchstens fünf Minuten pro Stunde bewässert werden. Für die Wasserspielplätze hat die angespannte Lage unmittelbare Folgen. Der Wasserspielplatz in Margretenhaun wird geschlossen. Der Wasserspielplatz in Steinau kann dagegen geöffnet bleiben, weil dort eine eigene Wasserversorgung vorhanden ist.
Das Freibad Waidesgrund bleibt vorerst geöffnet. Die Gemeinde macht allerdings deutlich, dass diese Entscheidung nicht endgültig sein muss. Sollte sich die Situation bei der Wasserversorgung weiter verschärfen, behält sich Petersberg vor, auch das Freibad zu schließen. Parallel dazu steht die Gemeinde nach eigenen Angaben in engem Austausch mit den Nachbarkommunen und anderen Wasserversorgern in der Region. Die weitere Entwicklung der Wasserversorgung und der Wetterlage soll gemeinsam beobachtet werden.
Die Verfügung gilt bis auf Weiteres. Betroffen sind die Ortsteile Petersberg, Steinau mit Götzenhof, Marbach, Steinhaus und Haundorf. Margretenhaun ist von den Regelungen ausgenommen, weil dort ein anderer Wasserversorger zuständig ist. Wann der Trinkwassernotstand aufgehoben wird, will die Gemeinde ebenfalls öffentlich bekanntgeben.
Für diejenigen, die gegen die geltenden Verbote verstoßen, kann der Wassermangel damit auch rechtliche Folgen haben. Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Ordnungsamt der Gemeinde wird regelmäßig kontrollieren, ob die Verfügung eingehalten wird. Darüber hinaus können die Gemeindewerke den Wasserverbrauch auf Auffälligkeiten hin überwachen.
Die Gemeinde stellt damit klar, dass es sich bei den Einschränkungen nicht um eine kurzfristige Empfehlung handelt, sondern um eine verbindliche Maßnahme angesichts der angespannten Versorgungslage. Wie lange die Regelungen notwendig sein werden, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Verbrauchs und davon ab, ob sich die Niederschlagssituation verändert.
Bürgermeisterin Claudia Brandes weiß um die Einschnitte, die der Trinkwassernotstand für die Bevölkerung bedeutet. „Wir wissen: Diese Maßnahme bedeutet große Einschränkungen für die Bürger. Uns wäre ein anderer Weg auch lieber gewesen. Aber nur so können wir gemeinsam erreichen, dass der Wasserverbrauch jetzt spürbar sinkt. Wir bitten alle Petersberger um Verständnis und um Mithilfe“, sagt sie.
Die vollständige Verfügung mit sämtlichen Folgen und Regelungen ist auf der Internetseite der Gemeinde Petersberg einzusehen. Für Fragen steht das Ordnungsamt unter der Telefonnummer (0661) 6206-16 sowie per E-Mail unter ordnungsamt@petersberg.de zur Verfügung. +++ red.














