Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin werden die Forderungen nach einem schärferen staatlichen Vorgehen gegen islamistische Gefährder lauter. Im Mittelpunkt der Debatte stehen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, der Einsatz elektronischer Fußfesseln, eine einheitliche Regelung zur Präventivhaft sowie die Einrichtung zentraler Hochsicherheitsgefängnisse für besonders gefährliche Extremisten. Ausgelöst wurde die Diskussion durch den Anschlag, bei dem am Samstagabend 29 Menschen verletzt wurden und eine Frau aus Polen ums Leben kam.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl, sprach sich im RBB-Inforadio für gesetzliche Änderungen aus. „Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte sie. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt, das Änderungen beim Jugendstrafrecht, den Einsatz elektronischer Fußfesseln und das Thema Präventivhaft umfasst.
Hierl regte an, bei einem Anschluss an eine terroristische Vereinigung grundsätzlich davon auszugehen, dass keine sogenannte Entwicklungsunreife mehr vorliege. In diesen Fällen könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Zudem müsse geprüft werden, ob für bestimmte Delikte Bewährungsstrafen ausgeschlossen werden sollten. Beim Einsatz elektronischer Fußfesseln für Gefährder müsse zwar jeder Einzelfall betrachtet werden, grundsätzlich sei dieser Ansatz jedoch sinnvoll. Darüber hinaus sprach sie sich für bundesweit einheitliche Regelungen zur Präventivhaft aus und verwies auf Bayern als mögliches Vorbild.
Unterstützung erhält Dobrindts Vorstoß auch aus der CDU. Der innenpolitische Sprecher Günter Krings begrüßte die Pläne zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ausdrücklich. Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte er, das Jugendstrafrecht dürfe nicht dazu führen, dass der Staat die Bevölkerung vor hochgefährlichen und vielfach bereits volljährigen Tätern nicht ausreichend schützen könne. Nach seiner Auffassung sollte ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.
Mit Blick auf den Anschlag verwies Krings darauf, dass gegen den Täter trotz eines Alters von 20 Jahren Jugendstrafrecht angewendet worden sei. Dieser habe sich systematisch radikalisiert und mehrfach Ausreiseversuche geplant und unternommen. Dies sei kein Ausdruck einer Entwicklungsverzögerung, sondern zeige eine Schieflage in der Praxis der Jugendgerichte. Der Gesetzgeber müsse darauf reagieren. Die Volljährigkeit im Zivilrecht müsse künftig auch im Strafrecht mit der vollen Verantwortlichkeit verbunden sein, so der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion.
Der mutmaßliche Täter des Anschlags auf den Berliner CSD war den Sicherheitsbehörden bereits als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai war er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Ihm wurde dabei eine sogenannte Vorbewährung gewährt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere Strafe gefordert, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.
Nach Informationen der „Bild“ fanden Ermittler auf dem Mobiltelefon des Attentäters Abdul B. ein Bekennervideo zur Terrororganisation Islamischer Staat. Das Video soll am 25. Juli, dem Tag des Anschlags, aufgenommen worden sein und den Täter bei einem Treueschwur auf den IS zeigen. Das Mobiltelefon war zuvor im Tatfahrzeug sichergestellt worden.
Der Täter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gefahren, wo Teilnehmer des Christopher Street Day feierten. Anschließend griff er Passanten mit einer Machete an. Insgesamt wurden 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen kam ums Leben. Am Sonntagabend wurde der Täter in einer Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau von der Polizei lokalisiert und bei einem Einsatz erschossen.
Auch aus dem Strafvollzug werden Konsequenzen gefordert. Der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, René Müller, sprach sich für spezialisierte Hochsicherheitsgefängnisse aus. Der Umgang mit islamistischen Extremisten in Haft sei von nationalem Interesse. Gefährder sollten deshalb zentral untergebracht und von eigens ausgebildetem Fachpersonal betreut werden. Nach seiner Auffassung sollte eine Unterbringung in Bundeszuständigkeit grundsätzlich für alle Straftaten gelten, bei denen die Bundesanwaltschaft ermittelt. Bislang liegt die Zuständigkeit für Justizvollzugsanstalten ausschließlich bei den Bundesländern.
Die Fachgewerkschaft bewertet zugleich die aktuelle Diskussion über eine Ausweitung der Präventivhaft mit Skepsis. Nach Angaben des BSBD seien die Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten, insbesondere in den Metropolen und Stadtstaaten, seit Jahren vollständig ausgelastet. Mehr Präventivhaft setze zusätzliche Haftplätze und mehr Personal voraus. Genau daran fehle es seit Langem. Der Bund beteilige sich an dieser Herausforderung nach Auffassung Müllers bislang nicht ausreichend.
Zugleich warnte Müller davor, ideologisch gefestigte Gefährder unbeobachtet zu lassen. Sie nutzten jede Gelegenheit, um Mitgefangene zu radikalisieren oder Straftaten innerhalb der Haftanstalten zu planen. Das reiche bis zu Angriffen auf Vollzugsbeamte oder andere Gefangene. Deshalb sollten sie möglichst getrennt von anderen Inhaftierten untergebracht werden. Solche Personen träten nach außen häufig zunächst unauffällig auf, könnten jedoch innerhalb kürzester Zeit gewalttätig werden. Als Beispiel verwies Müller auf einen Fall in Nordrhein-Westfalen, bei dem ein Islamist einen Justizvollzugsbeamten, zu dem zuvor ein gutes Verhältnis bestanden hatte, plötzlich mit kochend heißem Wasser überschüttete. Radikalisierte Straftäter seien häufig bereits mit 18 Jahren keine Jugendlichen mehr, sondern aggressive und brutale Erwachsene. Für sie sei das Jugendstrafrecht aus seiner Sicht nicht geeignet. +++











