Koalition legt umfassendes Reformpaket mit tiefgreifenden Änderungen in Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht vor

Bundestag1

Die Koalition aus Union und SPD hat ein umfassendes Reformpaket vorgestellt, das nach ihren Plänen bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll. Das 34 Punkte umfassende Programm verbindet steuerliche Entlastungen für Unternehmen und mittlere Einkommen mit weitreichenden Veränderungen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Zugleich sind Einschnitte im öffentlichen Dienst sowie eine Reihe von Maßnahmen zur Beschleunigung staatlicher Verfahren vorgesehen.

Einen der weitreichendsten Eingriffe sieht das Paket im Kündigungsschutz vor. Für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – entsprechend einem Bruttomonatsgehalt von knapp unter 15.000 Euro – soll künftig eine Sonderregelung gelten. Nach dem Vorbild bisheriger Vorschriften für Risikoträger im Finanzsektor sollen Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung beenden können, ohne dass hierfür ein sozialer Kündigungsgrund erforderlich wäre. Für diese Einkommensgruppe würde der bisherige gesetzliche Kündigungsschutz damit faktisch erheblich eingeschränkt.

Auch das Befristungsrecht soll deutlich verändert werden. Bis Ende 2030 sollen sachgrundlose Befristungen künftig bis zu 48 Monate möglich sein und damit doppelt so lange wie bislang. Gleichzeitig sollen bis zu sechs Vertragsverlängerungen zulässig sein. Darüber hinaus soll selbst eine erneute sachgrundlose Erstanstellung beim gleichen Arbeitgeber ermöglicht werden. Nach Auffassung der Koalition erhöht dies die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, während Gewerkschaften darin eine erhebliche Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte und eine erleichterte Umgehung des Kündigungsschutzes sehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung staatlicher Genehmigungsverfahren. Künftig soll die sogenannte Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden. Meldet eine Behörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen keinen besonderen Prüfbedarf an, soll ein Antrag automatisch als genehmigt gelten. Damit würde sich das bisherige Verhältnis zwischen Staat und Antragsteller grundlegend verändern. Die Bundesregierung verbindet mit diesem Instrument insbesondere schnellere Verfahren bei Infrastruktur-, Energie- und Wohnungsbauprojekten. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass hieraus Konflikte mit Belangen des Umwelt- und Naturschutzes entstehen könnten.

Begleitet werden diese Maßnahmen von einem umfangreichen Sparkurs in der Bundesverwaltung. Vorgesehen ist ein Stellenabbau von acht Prozent in nahezu allen Bundesbehörden sowie in der mittelbaren Bundesverwaltung. Ausnahmen sollen lediglich für sicherheitsrelevante Bereiche und die kritische Infrastruktur gelten. Allerdings soll auch dort der Verwaltungsapparat verkleinert werden, während operative Aufgaben unangetastet bleiben sollen. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit erwarteten Effizienzgewinnen durch die Digitalisierung. Gewerkschaften und Personalvertretungen äußern dagegen Zweifel, ob Einsparungen in diesem Umfang ohne Einbußen bei der Leistungsfähigkeit des Staates möglich sind.

Auch in der Sozialpolitik sieht das Reformpaket einschneidende Änderungen vor. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen. Arbeitnehmer sollen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig grundsätzlich bereits am ersten Krankheitstag vorlegen müssen.

Darüber hinaus soll der Zugang zu Sozialleistungen künftig an einen rechtmäßigen statt lediglich gewöhnlichen Aufenthalt geknüpft werden. Dies würde insbesondere für EU-Bürger nach fünfjährigem Aufenthalt strengere Voraussetzungen schaffen. Personen, gegen die ein Haftbefehl besteht, sollen künftig vollständig vom Bezug staatlicher Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Flankierend ist ein deutlich ausgeweiteter Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden vorgesehen. Sozialbehörden, Ausländerbehörden, Finanzämter, Sicherheitsbehörden, Krankenkassen und Energieversorger sollen gesetzlich zum Informationsaustausch verpflichtet werden. Unter anderem sollen automatische Benachrichtigungen aus dem Ausländerzentralregister erfolgen und Energieversorger Auskünfte über weitere Wohnsitze erteilen können.

Steuerpolitisch setzt die Koalition auf eine Kombination aus Entlastung und höherer Belastung leistungsfähiger Einkommen. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sollen steigen, zugleich soll die Steuerprogression abgeflacht werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung würde eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro jährlich um mehr als 600 Euro entlastet. Das gesamte Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro pro Jahr angegeben und soll seine volle Wirkung im Jahr 2028 entfalten.

Zur Gegenfinanzierung ist unter anderem eine Anhebung der sogenannten Reichensteuer vorgesehen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Zusätzlich soll die pauschale Besteuerung von Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen. Ferner soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen reduziert werden. Der bisherige Fördersatz von 20 Prozent soll auf 15 Prozent sinken, der Höchstbetrag von bislang 1.200 auf künftig 900 Euro jährlich.

Im Wohnungsbau plant die Bundesregierung die Gründung einer neuen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen. Sie soll dort aktiv werden, wo der Markt nach Auffassung der Koalition keinen ausreichenden preisgünstigen Wohnraum bereitstellt. Gleichzeitig sollen zusätzliche nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum Jahresbeginn 2027 entfallen, um Banken größere Spielräume bei der Finanzierung neuer Wohnungsbauprojekte zu eröffnen. Darüber hinaus soll bundesgesetzlich ausgeschlossen werden, dass Länder private Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze verstaatlichen können.

Beim Bürokratieabbau setzt das Reformpaket auf eine umfassende Neuausrichtung. Berichtspflichten sollen grundsätzlich entfallen, sofern ihre Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Mehrere betriebliche Beauftragtenfunktionen ohne europarechtliche Grundlage sollen abgeschafft werden. Gleichzeitig soll die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stärker auf Unternehmen übertragen werden, wobei bei Verstößen höhere Sanktionen vorgesehen sind. Zudem soll das bisherige Schriftformerfordernis bei Befristungen entfallen. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Einführung neuer Software sollen beschleunigt werden. Die Sozialpartner sollen hierfür Vorschläge zur Anpassung des Betriebsverfassungsrechts erarbeiten.

Nach den Planungen der Koalition soll das Gesetzespaket in den kommenden Monaten in den Bundestag eingebracht werden. Die Reform der Alterssicherung soll bereits bis Ende 2026 beschlossen werden. Das Vorhaben gehört zu den umfangreichsten Reformprojekten der laufenden Legislaturperiode und greift in zahlreiche Bereiche des Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Verwaltungsrechts ein. Ob sämtliche Maßnahmen den parlamentarischen Beratungen unverändert standhalten werden, dürfte Gegenstand intensiver politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen sein. +++ red.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ohr5euro

Werbung quali2

Banner 1 336 m