Kartellamt hält Zeitplan bei Tegut-Prüfung ein – Entscheidung über Edeka und Rewe rückt näher

Tegut

Die Zukunft eines großen Teils der Tegut-Filialen liegt weiterhin in den Händen des Bundeskartellamts. Während die geplante Aufteilung der Supermarktkette auf mehrere Handelsunternehmen geprüft wird, sieht sich die Bonner Behörde nach eigenen Angaben im Zeitplan. Kartellamtspräsident Andreas Mundt rechnet damit, dass die laufenden Fusionskontrollverfahren in den kommenden Monaten abgeschlossen werden. Zugleich weist er Forderungen nach einer grundsätzlich strengeren Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel zurück und übt Kritik an der Monopolkommission.

Auslöser der Verfahren ist der Rückzug der Schweizer Genossenschaft Migros aus dem deutschen Lebensmittelgeschäft. Die Eigentümerin von Tegut plant, rund 200 Filialen an Edeka, bis zu 40 Märkte an Rewe und weitere 36 Standorte an Tante Enso zu veräußern. Während der Erwerb der Märkte durch Tante Enso bereits freigegeben wurde, befinden sich die deutlich umfangreicheren Übernahmen durch Edeka und Rewe weiterhin in der kartellrechtlichen Prüfung.

Vor allem das Verfahren gegen den geplanten Erwerb der Tegut-Filialen durch Edeka wird eingehend untersucht. Das Bundeskartellamt hat hierfür ein Hauptprüfverfahren eingeleitet, um die Auswirkungen auf den Wettbewerb in den betroffenen Regionen zu bewerten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich durch die Übernahme die Marktstellung des Unternehmens in einzelnen Städten oder Landkreisen so weit verstärken würde, dass der Wettbewerb spürbar eingeschränkt werden könnte. Auch die Folgen für Verbraucher und Lieferanten fließen in die Prüfung ein.

Die besondere Aufmerksamkeit erklärt sich aus der Struktur des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland vereinen bereits heute den überwiegenden Teil des Marktes auf sich. Eine weitere Konzentration zugunsten einzelner Unternehmen hätte deshalb nicht nur Auswirkungen auf regionale Wettbewerber, sondern könnte auch die Auswahl und Wettbewerbsintensität in einzelnen Märkten verändern.

Nach Angaben von Andreas Mundt verlaufen die Verfahren innerhalb der vorgesehenen Fristen. Die Entscheidung über die Übernahme der Tegut-Filialen durch Edeka wird voraussichtlich bis Ende August 2026 erwartet, die Prüfung des Rewe-Geschäfts soll bis Ende September abgeschlossen werden. Damit hält die Behörde an ihrem angekündigten Zeitplan fest.

Gleichzeitig grenzt sich Mundt von den Vorschlägen der Monopolkommission ab. Diese hatte sich dafür ausgesprochen, die Fusionskontrolle im Lebensmitteleinzelhandel grundsätzlich zu verschärfen und Zusammenschlüsse bereits dann leichter untersagen zu können, wenn sie bestehende Marktmacht weiter verfestigen. Nach Auffassung des Präsidenten des Bundeskartellamts bietet das geltende Wettbewerbsrecht bereits die notwendigen Instrumente, um problematische Zusammenschlüsse wirksam zu prüfen. Maßgeblich sei nicht eine pauschale Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben, sondern die sorgfältige Bewertung jedes einzelnen Falls anhand der bestehenden Regeln.

Ob Edeka und Rewe ihre geplanten Übernahmen letztlich uneingeschränkt vollziehen können oder Auflagen hinnehmen müssen, wird sich erst mit Abschluss der Verfahren entscheiden. Für den deutschen Lebensmittelhandel geht es dabei nicht nur um die Zukunft der Tegut-Filialen, sondern auch um die Frage, wie weit sich ein ohnehin stark konzentrierter Markt noch verdichten darf, ohne den Wettbewerb nachhaltig zu verändern. +++ red.

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