Ein Spargesetz mit Folgen: Osthessens Kliniken warnen vor einer Gefährdung der Versorgung

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Thomas Faust, Sebastian Mock, Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel, Michael Sammet, Michael Wilhelm. Fotos: fdi-mediendienst

Vor großen Strukturreformen steht gewöhnlich die Zusicherung politischer Verlässlichkeit. In Osthessen entsteht derzeit jedoch der gegenteilige Eindruck: Während Krankenhäuser ihre Rolle in einer tiefgreifenden Neuordnung des Gesundheitswesens anzunehmen bereit sind, sehen sie sich zugleich mit einem Gesetz konfrontiert, das nach ihrer Darstellung die wirtschaftlichen Grundlagen eben jener Transformation untergräbt. Was als Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gedacht ist, könnte nach Einschätzung der Verantwortlichen vor Ort erhebliche Folgen für die stationäre Versorgung haben.

Es ist ein in dieser Form beispielloser Vorgang in der Region. Die Spitzen des Klinikums Fulda, des Klinikverbundes Hersfeld-Rotenburg, der Vinzenz Gruppe Fulda mit dem Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda sowie des Krankenhauses Eichhof in Lauterbach traten gemeinsam vor die Öffentlichkeit, um ein ungeschöntes Bild der Lage zu zeichnen. Im Rahmen der Kampagne der Hessischen Krankenhausgesellschaft unter dem Motto #HESSENVERSORGTNOCH machten sie deutlich, dass die stationäre Gesundheitsversorgung in Osthessen aus ihrer Sicht zunehmend unter Druck gerät. Als wesentlichen Auslöser benennen sie das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz des Bundes.

Die Ausgangslage ist komplex, heißt es auf fuldainfo.de. Fehlendes Wirtschaftswachstum, erhebliche inflationsbedingte Kostensteigerungen und die Folgen des demografischen Wandels setzen die Sozialversicherungssysteme nach Einschätzung der Klinikverantwortlichen unter historischen Druck. Reformen werden dabei keineswegs grundsätzlich infrage gestellt. Vielmehr verweisen die Verantwortlichen darauf, dass Veränderungen notwendig seien, um die Versorgung langfristig zu sichern. Eine repräsentative Umfrage unter deutschen Krankenhäusern zeige allerdings, dass bereits 91 Prozent der Kliniken in schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten.

Privatdozent Dr. Thomas Menzel, Sprecher des Vorstands und Vorstand Krankenversorgung des Klinikums Fulda, beschreibt die gegenwärtige Situation als tiefgreifenden Einschnitt. Die Mechanismen, die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung über Jahrzehnte getragen hätten, funktionierten unter den veränderten Bedingungen nicht mehr in der bisherigen Weise. Der Reformbedarf sei deshalb unstrittig. Für die stationäre Versorgung gebe es aus Sicht seines Hauses bereits Ansätze, die auch künftig eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung ermöglichen könnten – möglicherweise mit weniger Krankenhäusern, abhängig von den jeweiligen regionalen Gegebenheiten. Während in Ballungsräumen ein höherer Konsolidierungsdruck bestehe, müsse die Situation in ländlichen Regionen wie Osthessen differenziert betrachtet werden.

Menzel betonte zugleich, dass die Krankenhäuser nicht den Status quo verteidigen wollten. Es gehe nicht darum, Klage zu führen, sondern sich konstruktiv an einem sinnvollen und notwendigen Umbau zu beteiligen. Gleichzeitig müsse ausgesprochen werden, dass die Versorgung bereits heute unter erheblicher Anspannung stehe und der Krankenhausbetrieb vielerorts nur mit großer Mühe aufrechterhalten werden könne. Hinzu komme die seit Jahren unzureichende Investitionskostenfinanzierung durch die Bundesländer, die im Rahmen des dualen Finanzierungssystems eigentlich dafür verantwortlich seien, Mittel für Baumaßnahmen, medizinische Technik und andere Investitionen bereitzustellen. Die Kliniken der Region wollten sich in den Prozess einbringen, erwarteten aber auch, gehört zu werden.

Michael Wilhelm, Vorstand Administration des Klinikums Fulda, sieht insbesondere die Gefahr, dass die Ziele der Krankenhausreform durch kurzfristige Sparmaßnahmen konterkariert werden. Die notwendige Strukturreform brauche mehr als Spargesetze. Das jüngst auf den Weg gebrachte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werde die laufenden Reform- und Umbauprozesse bis weit über die Jahre 2028 und 2029 hinaus massiv ausbremsen. Aus Sicht seines Hauses wirke der Mittelabzug des Bundes unkoordiniert und falle ausgerechnet in eine Phase, in der Qualität, Vernetzung und Kooperation gestärkt werden sollten.

Gerade in Osthessen seien bereits zahlreiche Bemühungen unternommen worden, Patientenströme gemeinsam mit anderen Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich sinnvoll zu steuern. Während die Kliniken auf die endgültige Zuordnung der Leistungsgruppen warteten und dem Land Hessen dabei eine gute Vorbereitung attestierten, entstehe durch die finanziellen Belastungen zusätzliche Unsicherheit. Der Widerspruch sei offensichtlich: Einerseits solle die qualitative Versorgung der Bevölkerung gesichert werden, andererseits würden die Einrichtungen finanziell geschwächt.

Hinzu kommt die Entwicklung in der Notfallversorgung. Das Klinikum Fulda registriert nach Angaben Wilhelms einen massiven Anstieg der Patientenzahlen. Nach knapp 60.000 Kontakten im vergangenen Jahr werde für das laufende Jahr mit nahezu 65.000 gerechnet. Vor der Corona-Pandemie habe die Zahl bei etwa 35.000 gelegen. Dies deute darauf hin, dass zunehmend Menschen die Notaufnahmen aufsuchten, obwohl ihre Behandlung nicht zwingend im stationären Bereich erfolgen müsse. Nicht selten, so die Einschätzung, würden dort Patienten versorgt, die im ambulanten Sektor keinen zeitnahen Facharzttermin erhalten hätten.

Sebastian Mock, Geschäftsführer des Klinikums Hersfeld-Rotenburg, verweist auf die grundsätzliche Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge. Mit seinen drei Kliniken sei der Verbund der größte Gesundheitsversorger des Landkreises Hersfeld-Rotenburg und unverzichtbar für die stationäre Versorgung. Zugleich sei auch sein Haus inzwischen auf Zuschüsse des Trägers angewiesen. Diese Entwicklung sei bundesweit zu beobachten.

Der Hessische Landkreistag habe darauf hingewiesen, dass Kommunen und Landkreise in den vergangenen Jahren rund 25 Milliarden Euro aufbringen mussten, um Insolvenzen von Kliniken zu verhindern. Dabei gehe es längst nicht mehr allein um Investitionen, sondern um die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz. Die Bevölkerung komme indirekt für Aufgaben auf, die eigentlich über eine auskömmliche Finanzierung durch den Bund abgesichert werden müssten. In dieser Konstruktion erkennen die Klinikverantwortlichen eine Schieflage: Die kommunale Ebene trage zunehmend Verantwortung für einen Bereich, für den sie im Finanzierungssystem ursprünglich gar nicht vorgesehen sei.

Besonders scharf formulierte Michael Sammet, Geschäftsführer des Herz-Jesu-Krankenhauses Fulda und des St. Vinzenz-Krankenhauses Hanau sowie Vizepräsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft, seine Kritik. Die Lage sei derart angespannt, dass bereits rund 80 Prozent der Kliniken Verluste schrieben. Aktuelle Studien belegten, dass etwa 15 Prozent der Krankenhäuser akut insolvenzgefährdet seien. Sollten die vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden, könne dieser Anteil im kommenden Jahr auf rund 30 Prozent steigen. Bis 2030 drohe nach diesen Prognosen sogar die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser in eine akute Phase der Insolvenzgefährdung zu geraten.

Sammet verweist auf mehrere konkrete Regelungen des Gesetzentwurfs. Vergütungen für pflegeentlastende Maßnahmen würden ersatzlos gestrichen. Tariflohnsteigerungen sollten künftig nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Auch die Kopplung der Vergütung an die tatsächliche Kostenentwicklung werde verändert, sodass Krankenhauspreise nicht mehr in gleichem Maße steigen dürften wie die Ausgaben. Bereits die befristete Unterstützung des Bundes aus dem vergangenen Jahr, die den Kliniken einen Zuschlag von 3,25 Prozent auf ihre Rechnungen ermöglicht habe, laufe aus. Für sein Haus habe dies rund zwei Millionen Euro bedeutet. Die nun vorgesehenen Kürzungen dienten aus seiner Sicht nicht einer Reform, sondern dem Schließen finanzieller Lücken. Sammet sprach von einem unverantwortlichen Vorgehen der Politik und warnte davor, dass künftig nicht die medizinische Qualität über das Überleben einer Klinik entscheide, sondern die Größe ihrer finanziellen Rücklagen. Er erwartet bei unveränderter Gesetzeslage bereits Anfang kommenden Jahres eine Zunahme von Insolvenzen und eine wachsende Gefahr medizinischer Unterversorgung.

Thomas Faust, Vorstand der Eichhof-Stiftung Lauterbach, wertete das gemeinsame Auftreten der unterschiedlich aufgestellten Häuser zugleich als positives Signal. Es zeige die Richtung, in die sich die Region bewegen müsse: trägerübergreifende Zusammenarbeit statt isolierter Interessenvertretung. Die Eichhof-Stiftung trägt neben dem Krankenhaus in Lauterbach Verantwortung für weitere Versorgungsbereiche, darunter ein Seniorenzentrum, einen ambulanten Pflegedienst, ein Medizinisches Versorgungszentrum und die Vogelsberger Lebensräume als komplementärpsychiatrische Einrichtung. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden gehört sie zu den größten Arbeitgebern des Vogelsbergkreises.

Gerade freigemeinnützige Träger stünden jedoch vor besonderen Herausforderungen. Ein Teil der vorgesehenen Maßnahmen führe dazu, dass die Finanzierung der Krankenhäuser faktisch teilweise über kommunale Haushalte erfolge. Während kommunale Häuser Defizite über ihre Träger ausgleichen könnten, verfügten freigemeinnützige Einrichtungen über diese Möglichkeit nicht. Rücklagen hätten bislang geholfen, schwierige Phasen zu überstehen. Doch auch diese seien endlich. Im schlimmsten Fall könnten freigemeinnützige Häuser ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr gerecht werden, sodass wiederum die Landkreise einspringen müssten. Die geplanten Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung würden letztlich auf die Kommunen verlagert. Aus Sicht Fausts ist diese Konsequenz nicht hinreichend durchdacht.

Gleichzeitig betont auch er die Bereitschaft zur Veränderung. Gemeinsam mit anderen Krankenhäusern der Region arbeite man bereits an Versorgungskonzepten, die sich an der medizinischen Leistungsfähigkeit der einzelnen Standorte orientierten. Das Hessische Gesundheitsministerium und die Landkreise müssten dabei eingebunden werden, um tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Versorgung dauerhaft zu sichern. Im Vogelsbergkreis komme mit dem Neubau in Alsfeld zudem eine zusätzliche Herausforderung hinzu.

Die Wortmeldungen der osthessischen Klinikvertreter eint weniger die Ablehnung von Reformen als die Sorge vor einer Entwicklung, in der Strukturveränderungen unter Bedingungen vollzogen werden sollen, die ihre Umsetzung erschweren oder gar unmöglich machen. Sie werben für Kooperation statt Besitzstandswahrung, für Qualität statt bloßer Quantität und für die Bereitschaft, über neue Versorgungsmodelle nachzudenken. Zugleich stellen sie die Frage, ob politische Reformziele erreichbar bleiben, wenn die finanziellen Voraussetzungen dafür fehlen.

Die Debatte über die Zukunft der Krankenhäuser wird oft in Kennzahlen, Zuständigkeiten und Gesetzesformulierungen geführt. In Osthessen erinnert sie daran, dass hinter diesen Begriffen konkrete Einrichtungen stehen, die Tag für Tag Versorgung organisieren und Verantwortung tragen. Ob der notwendige Umbau des Systems gelingt, wird deshalb nicht allein an Reformgesetzen zu messen sein, sondern auch daran, ob Politik und Praxis einen Weg finden, Veränderung zu ermöglichen, ohne die Stabilität des Bestehenden preiszugeben. +++

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