Dobrindt kündigt nach CSD-Anschlag Drei-Punkte-Sicherheitspaket an – Union fordert schärfere Regeln für Gefährder

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Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Wie die „Bild-Zeitung“ in ihrer Dienstagausgabe berichtet, sprach sich der Minister am Montag für eine deutliche Verschärfung des Vorgehens gegen Gefährder aus. Die Vorschläge versteht Dobrindt als erste politische Reaktion auf den Anschlag.

Als ersten Punkt fordert der Bundesinnenminister eine Änderung des Jugendstrafrechts. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte Dobrindt. Eine entsprechende Reform des Jugendstrafrechts sei deshalb unumgänglich. Darüber hinaus plädierte der CSU-Politiker für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, erklärte er. Als dritten Baustein seines Pakets fordert Dobrindt bundesweit einheitliche Regelungen zur Präventivhaft. „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen“, sagte er der „Bild-Zeitung“.

Auch aus der Unionsfraktion kommen Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sagte der „Welt“, Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder müssten abgeschafft werden. Dies schließe auch die sogenannte Vorbewährung ein, aufgrund derer sich der mutmaßliche Attentäter vom Berliner Tiergarten, Abdul B., trotz Verurteilung auf freiem Fuß befunden habe. Im Zweifel müsse die Sicherheit der Bevölkerung Vorrang haben, so Throm.

Mit Blick auf die Aussage einer Sprecherin der Berliner Strafgerichte, wonach die Aufhebung des Haftbefehls nach der Urteilsverkündung „nicht ungewöhnlich“ sei, erklärte Throm, gerade darin liege das Problem. Nachdem die Berliner Justiz betone, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich gewesen sei, gebe es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Ein Extremist oder Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, dürfe nicht auf Bewährung auf freien Fuß kommen. Dies müsse künftig die Regel sein.

Skeptisch äußerten sich dagegen die Grünen. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte, er halte „sehr wenig davon“, ohne genaue Kenntnis der Hintergründe von Täter und Tat vorschnell politische Forderungen zu erheben. Zugleich verwies er auf eine bereits jetzt erkennbare „eklatante“ Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der mutmaßlichen Täter und der Bewertung anderer Stellen, die letztlich zu deren Freilassung geführt hätten.

Dass Abdul B. trotz seiner bekannten Vorgeschichte und trotz der Einschätzung der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen worden sei, werfe gravierende Fragen auf. Unter anderem müsse geklärt werden, ob Gericht und Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sei, wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft worden war. Sollten diese Erkenntnisse den Justizbehörden nicht vorgelegen haben, wäre dies nach den Worten von Notz ein schwerwiegendes Versäumnis.

Unterdessen berichten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Sicherheitsbehörden den mutmaßlichen Attentäter offenbar bis kurz vor der Tat überwacht hatten. Nach den am Montagabend veröffentlichten Recherchen installierten Ermittler des Berliner Landeskriminalamts eine verdeckte Kamera am Hauseingang des als Gefährder eingestuften Abdul B. Die Kamera soll am Samstagabend um 20.58 Uhr aufgezeichnet haben, wie der 22-Jährige seine Wohnung verließ. Wenig später soll er mit einem Transporter in eine Menschenmenge im Berliner Tiergarten gefahren sein. Eine Frau kam dabei ums Leben, mehr als 20 Menschen wurden verletzt.

Dem Bericht zufolge war Abdul B. bereits Wochen vor dem Anschlag vom Risikobewertungssystem RADAR-iTE des Bundeskriminalamts als „Hochrisikoperson“ eingestuft worden. Seit Januar 2026 galt der Berliner Islamist offiziell als Gefährder. Sein Mobiltelefon und seine Internetkommunikation wurden überwacht, zudem beobachteten ihn zeitweise Observationsteams. Nachdem sich zunächst keine Hinweise auf ein unmittelbar bevorstehendes Attentat ergeben hatten, wurde die persönliche Überwachung wegen fehlender Auffälligkeiten und begrenzter personeller Ressourcen zurückgefahren. Die technischen Überwachungsmaßnahmen, darunter die Kamera vor seiner Wohnung, blieben jedoch bestehen.

Nach den Recherchen wurde Abdul B. mehrfach im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) besprochen. Aufgrund seiner Radikalisierung, seiner versuchten Ausreise zum sogenannten „Islamischen Staat“ sowie seiner kriminellen Vorgeschichte sahen die Sicherheitsbehörden eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass er erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte. Trotz dieser Einschätzung kam der 22-Jährige im Mai 2026 aus der Untersuchungshaft frei. Das zuständige Gericht verwies auf die bereits verbüßte Haftzeit und die Möglichkeit einer sogenannten Vorbewährung unter strengen Auflagen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Anfang Juli löste Abdul B. den Recherchen zufolge erneut einen Polizeieinsatz aus, nachdem Überwachungsmaßnahmen ergeben hatten, dass er einen pistolenähnlichen Gegenstand am Hosenbund trug. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellte sich dieser jedoch als Spielzeugwaffe heraus.

Die Recherchen zeichnen das Bild eines den Sicherheitsbehörden bekannten und intensiv beobachteten Islamisten. Hinweise auf die konkrete Vorbereitung des Anschlags hätten die Ermittler jedoch bis zuletzt nicht erhalten. +++

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