Deutscher Landkreistag warnt vor Kollaps der Kommunen

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Der Deutsche Landkreistag schlägt Alarm und warnt Bund und Länder eindringlich vor einem drohenden „Kollaps“ der Kommunen. Trotz wiederholter Mahnungen sei bislang nichts unternommen worden, um das stetig wachsende Defizit der Städte, Gemeinden und Landkreise wirksam zu bremsen, sagte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Kay Ruge, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zwar verzeichneten die Kommunen leichte Zuwächse bei ihren Einnahmen, doch diese reichten bei Weitem nicht aus, um die massiv steigenden Ausgaben aufzufangen. Vor allem höhere Kosten und ein wachsender Personalaufwand, insbesondere im Sozialbereich, trieben die Kommunen immer weiter in die Verschuldung.

An der grundlegenden Defizitsituation habe sich nichts verbessert, betonte Ruge. Die Finanzierungslücken der Kommunen beliefen sich weiterhin auf mehr als 30 Milliarden Euro pro Jahr. „Ganz im Gegenteil“, sagte er, „im neuen Jahr wird sich die Finanzsituation in den Landkreisen, Städten und Gemeinden weiter zuspitzen.“ Die Lage verschärfe sich kontinuierlich, ohne dass Bund oder Länder bislang ausreichend gegengesteuert hätten.

Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Deutsche Landkreistag über die bisherigen Gespräche zwischen Bund und Ländern zur stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten der vom Bundestag beschlossenen Gesetze. Angesichts der wachsenden kommunalen Defizite hatten die Länder vom Bund eine Kompensation gefordert, die dem Grundsatz „Wer bestellt, muss bezahlen“ folgt, dem sogenannten Konnexitätsprinzip. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen habe sich darüber bislang jedoch nicht verständigen können, so Ruge.

Der Bund beharre in den Gesprächen auf einer Maximalposition. Zwar habe sich die Arbeitsgruppe darauf geeinigt, das Grundgesetz nicht zu ändern, doch berufe sich der Bund weiterhin auf die dort festgeschriebene sogenannte Deckungsquote. Diese besagt, dass weder Bund noch Länder finanziell übermäßig belastet werden dürften. In den laufenden Verhandlungen vertrete der Bund die Auffassung, dass für ihn keine Pflicht zum finanziellen Ausgleich bestehe, solange der Bundeshaushalt in dem Maße belastet sei wie derzeit.

Sollte der Bund an dieser Haltung festhalten, warnte Ruge, sei das „gesamte Prozedere“, auf das sich die Arbeitsgruppe vorläufig geeinigt habe, letztlich „reine Glasperlenspielerei“. Die Gefahr bestehe, dass am Ende zwar neue Verfahren geschaffen würden, die strukturellen Probleme der Kommunen aber ungelöst blieben.

Konkret vorgesehen ist nun, dass ein neues Gremium künftig die Kosten eines Gesetzes schätzen soll, noch bevor dieses vom Kabinett beschlossen wird. In diesem Gremium sollen Vertreter des Bundes, der Länder sowie der kommunalen Spitzenverbände sitzen. Allerdings soll diese Regelung nur für solche Gesetze gelten, deren Kosten ein Volumen von mehr als 250 Millionen Euro erreichen.

Trotz aller Kritik lobte Ruge dieses neue Verfahren ausdrücklich, da die Kommunen darin erstmals systematisch einbezogen würden. „Das wäre aus unserer Sicht der größte Fortschritt des neuen Verfahrens“, sagte er. Es könne für mehr Transparenz sorgen und sicherstellen, dass allen Beteiligten von Anfang an klar sei, welche finanziellen Folgen ein Gesetz habe und worauf sie sich einlassen. +++

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