Noch bevor der Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin begonnen hat, ist der Ton gesetzt. Die Spitzenorganisation der Gewerkschaften wirft der Bundesregierung aus Union und SPD nicht nur handwerkliche Schwächen vor, sondern eine politische Grundtendenz: Streit und gesellschaftliche Spaltung träten an die Stelle einer konsistenten Sozialpolitik. Der Vorwurf zielt damit weniger auf einzelne Maßnahmen als auf das Regierungsverständnis insgesamt.
Wie das Magazin Politico unter Berufung auf einen Initiativantrag für den Kongress berichtet, sieht die DGB-Führung die Regierung in einem fortgesetzten Modus des Reagierens und Taktierens. Statt Probleme strukturell anzugehen, verliere sie sich im „Klein-Klein und Streit“. Besonders bemerkenswert ist dabei der Hinweis auf die Rolle der Sozialpartner. Aus Sicht der Gewerkschaften versäumt es die Regierung immer wieder, Vorhaben frühzeitig mit Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern abzustimmen und damit Entscheidungen auf eine breitere gesellschaftliche Grundlage zu stellen. Dahinter steht ein altes Selbstverständnis der deutschen Sozialpartnerschaft, das sich gerade in Krisenzeiten als stabilisierendes Element begreift.
Die Kritik entzündet sich an konkreten Entscheidungen. Genannt werden etwa die 1.000-Euro-Prämie oder der Tankrabatt – Maßnahmen, die nach Auffassung des DGB weder auf breite Zustimmung gestoßen seien noch ihre Wirksamkeit eindeutig bewiesen hätten. Der Antrag spricht von einer „massiven Schlagseite“ der bisherigen und angekündigten Beschlüsse. Gemeint ist damit eine Lastenverteilung, die aus gewerkschaftlicher Sicht zulasten der Beschäftigten ausfällt, während Teile der Wirtschaft sich ihrer Verantwortung entzögen.
Auffällig ist dabei, dass der DGB den Konflikt nicht allein entlang klassischer Verteilungslinien beschreibt, sondern ihn als Frage politischer Prioritäten formuliert. „Ohne jeden Zweifel sind Entscheidungen notwendig“, heißt es ausdrücklich. Der Antrag verweigert sich also nicht grundsätzlich Reformen oder Einschnitten. Er kritisiert vielmehr deren soziale Gewichtung. Gerade darin liegt die politische Schärfe des Papiers: Die Gewerkschaften stellen die Legitimität staatlicher Eingriffe nicht infrage, wohl aber deren Richtung.
Besonders deutlich wird das bei den Plänen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der DGB warnt vor einer „erheblichen sozialen Schieflage“ durch eine einseitige Mehrbelastung der Versicherten. Als Beispiele nennt der Antrag Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Beschränkung der Familienmitversicherung. Hinzu kommt die Kritik an der Teilkrankschreibung. Sie könne, so die Befürchtung, den Druck auf Beschäftigte erhöhen, trotz Krankheit am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dahinter steht die Sorge vor einer schleichenden Verschiebung des Verhältnisses zwischen wirtschaftlicher Effizienz und sozialer Absicherung – ein Konflikt, der seit Jahren immer wieder aufbricht und nun offenbar erneut an Schärfe gewinnt.
Auch die Debatte um die gesetzliche Rente wird in dem Papier grundsätzlicher geführt, als es die Tagespolitik häufig tut. Die Rentenkommission dürfe „nicht zur Kürzungskommission werden“, mahnt der DGB. Gefordert werden ein stabiles beziehungsweise perspektivisch höheres Rentenniveau, die Ablehnung einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters sowie eine Absage an zusätzliche Belastungen durch stärkere private Vorsorge. Die Gewerkschaften verteidigen damit ein Modell staatlich organisierter Alterssicherung gegen jene Stimmen, die angesichts des demographischen Wandels vor allem auf längere Lebensarbeitszeiten und individuelle Vorsorge setzen.
Darüber hinaus richtet sich der Blick auf den Arbeitsmarkt selbst. Die DGB-Spitze warnt vor einem möglichen Ende des Acht-Stunden-Tages, vor der Streichung gesetzlicher Feiertage und vor Einschränkungen beim Kündigungsschutz sowie beim Teilzeitanspruch. Das liest sich wie der Versuch, rote Linien zu markieren, bevor konkrete Gesetzesvorhaben überhaupt vorliegen. Gerade darin zeigt sich aber auch die Nervosität der Gewerkschaften angesichts einer politischen Stimmung, in der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zunehmend gegen arbeitsrechtliche Standards ausgespielt wird.
Der Antrag macht damit deutlich, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund nicht auf die Rolle eines bloßen Kommentators beschränken will. Er versteht sich weiterhin als gesellschaftlicher Akteur, der politische Leitentscheidungen beeinflussen möchte. Ob ihm das gelingt, hängt allerdings nicht nur von der Geschlossenheit der Gewerkschaften ab, sondern auch davon, ob die Regierung den sozialen Ausgleich weiterhin als Voraussetzung politischer Stabilität begreift – oder zunehmend als Hindernis in Zeiten ökonomischen Drucks. +++ me













