Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin verdichten sich die Erkenntnisse über den 21-jährigen Tatverdächtigen Abdul B. Während bekannt wurde, dass er kurz vor einer möglichen Aufnahme in ein Deradikalisierungsprogramm stand, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Konsequenzen an. Zugleich werden Forderungen nach einem härteren Umgang mit islamistischen Straftätern laut.
Wie Thomas Mücke, Mitgründer und Geschäftsführer des Berliner Vereins „Violence Prevention Network“ (VPN), dem „Spiegel“ bestätigte, sollte Abdul B. nach seiner Haftentlassung im Mai möglicherweise in ein Deradikalisierungsprogramm aufgenommen werden. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen war der 21-Jährige wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Vorbewährung verurteilt worden – einer Besonderheit des Jugendstrafrechts. Eine Auflage der Bewährung war die Teilnahme an einer Betreuung durch das Violence Prevention Network.
Nach Angaben Mückes befand sich Abdul B. zunächst in einer sogenannten Clearing-Phase. Zwei Gespräche hätten bereits am 15. Juni und am 8. Juli stattgefunden. Dabei habe sich der 21-Jährige „freundlich, nichtssagend, angepasst“ gezeigt. Den Mitarbeitern seien deshalb Zweifel gekommen, ob eine Aufnahme in das eigentliche Deradikalisierungsprogramm überhaupt sinnvoll sei. Voraussetzung sei eine gewisse Problemeinsicht, sagte Mücke dem „Spiegel“. „Sonst kommt man nicht an diese Personen ran.“
Über eine endgültige Aufnahme sollte erst nach einem dritten Gespräch entschieden werden, das für die kommende Woche vorgesehen war. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Nach Angaben Mückes habe es in den beiden Vorgesprächen „nicht das geringste Anzeichen einer konkreten Bedrohungssituation“ gegeben. Andernfalls hätte die Organisation umgehend die Sicherheitsbehörden informiert.
Bundeskanzler Friedrich Merz rief nach der Tat zu Besonnenheit auf, kündigte zugleich aber entschlossenes Handeln an. Vor der Marienkirche in Berlin erklärte der CDU-Politiker, man werde alles tun, um den oder die Täter so schnell wie möglich zu fassen. Zugleich werde die Bundesregierung über Konsequenzen nachdenken und „mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit entscheiden“. Extremisten hätten in der Mitte der Gesellschaft keinen Platz. Deutschland werde nicht zulassen, dass „dieses Gift des Terrorismus und dieses Gift gegen unsere Freiheit“ weiter um sich greife. „Wir sind mehr. Wir sind stärker. Und wir halten in unserem Land zusammen“, sagte Merz.
Weitere Angaben zum Tatverdächtigen machte der Kanzler nicht. Nach bisherigen Erkenntnissen soll Abdul B. am Samstagabend gegen 22 Uhr mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gefahren sein, wo Teilnehmer des CSD feierten. Das Fahrzeug prallte schließlich gegen einen Baum, der Verdächtige flüchtete anschließend. Zudem sollen mehrere Menschen durch Stichwerkzeuge verletzt worden sein. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll der Tatverdächtige mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losgegangen sein. Nach dem derzeitigen Stand wurden 29 Menschen verletzt, eine Frau kam ums Leben.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte am Sonntagnachmittag an, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen werde.
Der Anschlag löste auch eine Debatte über den Umgang mit islamistischen Straftätern aus. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), kritisierte die Aussetzung von Freiheitsstrafen auf Bewährung in Fällen islamistischer Gewalt. Gerade beim Islamismus bestehe eine hohe Bedrohungslage, die bei Entscheidungen über Bewährung stärker berücksichtigt werden müsse, sagte Throm dem Fernsehsender „Welt“.
Er forderte, potenzielle Gefahren bereits im Vorfeld möglicher Anschläge ernster zu nehmen. Der hohe ideologische Fanatismus im islamistischen Milieu werde nach seiner Einschätzung zusätzlich durch Entwicklungen im Iran und im Gazastreifen angeheizt. Deshalb seien erhöhte Wachsamkeit und konsequente Entscheidungen notwendig, wenn über Bewährung oder andere Maßnahmen entschieden werde.
Throm appellierte in diesem Zusammenhang nicht nur an Sicherheitsbehörden und Gesetzgeber, sondern ausdrücklich auch an die Gerichte. Die Sicherheitslage habe sich in den vergangenen Jahren verändert, dieser Entwicklung müssten staatliche Institutionen Rechnung tragen. Abdul B. war bereits zuvor wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, obwohl seine Zugehörigkeit zur islamistischen Szene nach den vorliegenden Informationen bereits bekannt war. +++ red.













