Die Bundestagsabgeordneten verzichten in diesem Jahr auf die vorgesehene Erhöhung ihrer Diäten. Der Deutsche Bundestag beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD. Alle Fraktionen stimmten dem Vorhaben zu. Damit bleibt die Abgeordnetenentschädigung nach einer einmaligen technischen Anpassung letztlich auf dem bisherigen Niveau.
Nach dem seit 2014 geltenden Anpassungsverfahren wäre die monatliche Entschädigung der Bundestagsabgeordneten zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des Nominallohnindex um 4,2 Prozent gestiegen. Die Diäten hätten sich damit von bislang 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro pro Monat erhöht. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes der Besoldungsgruppe R 6. Im Gesetzentwurf heißt es jedoch, dass in Sondersituationen Abweichungen möglich seien, um die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung sicherzustellen.
Als Begründung führen die Fraktionen die allgemeine Wirtschaftslage sowie die durch den Krieg im Iran zusätzlich angespannte Haushaltslage an. Zwar seien die Nominallöhne in Deutschland im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent gestiegen, gleichzeitig stünden viele Bürgerinnen und Bürger vor zusätzlichen Belastungen. Vor diesem Hintergrund sei es das richtige Signal, in diesem Jahr ausnahmsweise auf eine Erhöhung der Diäten zu verzichten.
Die Fraktion Die Linke hatte beantragt, die Diätenerhöhungen während der gesamten laufenden Legislaturperiode auszusetzen. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.
Auszahlungstechnisch wird die vorgesehene Erhöhung zunächst im Juli umgesetzt. In diesem Monat werden 12.330,48 Euro ausgezahlt. Der Erhöhungsbetrag von 497,01 Euro wird jedoch im August wieder verrechnet. Dadurch sinkt die Auszahlung in diesem Monat auf 11.336,46 Euro. Ab September erhalten die Abgeordneten wieder die bisherige monatliche Entschädigung in Höhe von 11.833,47 Euro. Zum 1. Juli 2027 soll das reguläre Anpassungsverfahren auf Grundlage dieses Betrags wieder aufgenommen werden.
Nach demselben Verfahren werden auch die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung angepasst. Für Abgeordnete, die dem Bundestag am 22. Dezember 1995 angehörten, ehemalige Bundestagsmitglieder und deren Hinterbliebene steigt der Bemessungsbetrag im Juli zunächst von 10.117,47 Euro auf 10.542,40 Euro. Im August wird er auf 9.692,54 Euro abgesenkt, bevor er ab September wieder 10.117,47 Euro beträgt.
Auch für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Bundestagsmitgliedern, ehemaligen Abgeordneten und deren Hinterbliebenen wird das gleiche Verfahren angewendet. Der fiktive Bemessungsbetrag erhöht sich im Juli zunächst von 11.321,39 Euro auf 11.796,89 Euro, sinkt im August auf 10.845,89 Euro und kehrt ab September auf 11.321,39 Euro zurück. Die reguläre Anpassung soll auch in diesem Fall zum 1. Juli 2027 wieder erfolgen. +++ red.














