Dobrindts Investitionsschutzgesetz: SPD-Kritik an Wohnungsplänen

Miete

In der SPD-Bundestagsfraktion formiert sich deutlicher Widerstand gegen das von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplante Investitionsschutzgesetz. Mit dem Vorhaben will der Minister die von der Berliner Koalition aus Linkspartei, Grünen und SPD angestrebte Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne unterbinden. Nachdem Dobrindt am Sonntag die Leitlinien des von Schwarz-Rot vereinbarten Gesetzes erläutert hatte und sein Ministerium entsprechende Eckpunkte vorlegte, meldete sich nun der Berichterstatter für Mietrecht der SPD-Fraktion, Hakan Demir, mit scharfen verfassungsrechtlichen Bedenken zu Wort.

Gegenüber dem „Tagesspiegel“ erklärte Demir, wenn Dobrindt Vergesellschaftungen tatsächlich rechtssicher verhindern wolle, müsse er den regulären Weg wählen und das Grundgesetz ändern. Da dem CSU-Politiker jedoch bewusst sei, dass ihm dafür die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament fehle, bewege er sich mit seinem aktuellen Vorgehen auf verfassungsrechtlich rutschigem Boden. Für die konkret vorgesehenen Regelungen fehle schlicht die verfassungsrechtliche Grundlage.

Konkret zielen die Eckpunkte des Innenministeriums unter anderem darauf ab, bei Vergesellschaftungen eine Entschädigung zwingend am Verkehrswert festzuschreiben und eine Ultima-Ratio-Prüfung einzuführen. Demir verwies darauf, dass das Grundgesetz eine Entschädigung zwingend nach Verkehrswert gerade nicht vorschreibe. Ebenso wenig kenne Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Voraussetzungen für Vergesellschaftungen regelt, eine solche Ultima-Ratio-Klausel.

Der SPD-Mietexperte, der für seine Fraktion auch im Rechts- und Innenausschuss des Bundestages sitzt, rechnet daher mit einem Scheitern des Entwurfs vor dem Bundesverfassungsgericht. Dobrindt versuche, über das Prinzip der konkurrierenden Gesetzgebung ein bundesweites Verbot gegenüber den Bundesländern zu etablieren. Dies laufe jedoch der Rechtsprechung aus Karlsruhe zuwider, wonach ein Bundesgesetz nicht allein dem Zweck dienen dürfe, Landesgesetzgeber von ihren Befugnissen auszuschließen. Ein solches Manöver stelle das System der konkurrierenden Gesetzgebung grundsätzlich infrage. Demir betonte, er könne jede Berliner Landesregierung verstehen, die vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um das geplante Gesetz kippen zu lassen. +++

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