RhönEnergie warnt vor irreführenden Werbeschreiben zum Smart-Meter-Einbau

Foto: privat

Zahlreiche Kunden der RhönEnergie Gruppe wenden sich derzeit mit Fragen zu Schreiben der Firma DMG Deutsche Messwesen an das Unternehmen. Die bundesweit versandten Briefe werben für den Einbau sogenannter Smart Meter, also intelligenter Messsysteme. Auch Haushalte im Versorgungsgebiet der RhönEnergie Gruppe haben entsprechende Schreiben erhalten. Die RhönEnergie stellt klar, dass die Schreiben weder von der RhönEnergie Fulda GmbH noch von ihrer Netzgesellschaft OsthessenNetz GmbH oder dem Gesetzgeber stammen. Bei der DMG Deutsche Messwesen handelt es sich nach Angaben der RhönEnergie um einen privaten Messstellenbetreiber, der mit den Schreiben eigene Leistungen bewirbt.

In den Briefen wird insbesondere mit einem kostenlosen Einbau eines Smart Meters geworben. Gleichzeitig wird Zeitdruck aufgebaut. Demnach stehe der Einbau eines Smart Meters innerhalb der nächsten sechs Wochen bevor. Wer sich innerhalb dieses Zeitraums für das Angebot entscheide, erhalte die Installation kostenlos. Im Kleingedruckten wird allerdings darauf hingewiesen, dass für den Messstellenbetrieb durch die DMG 99 Euro pro Jahr anfallen. Zudem beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate.

Auch die Aussage, der Gesetzgeber „unterstützt den Einbau von Smart Metern … mit 99 Euro reduziertem Netzentgelt im Jahr“, bewertet die RhönEnergie als mindestens irreführend. Pressesprecher Dr. Volker Nies verweist darauf, dass Paragraph 14a EnWG keine allgemeine Förderung für den Einbau eines Smart Meters vorsieht. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Speicher sind grundsätzlich reduzierte Netzentgelte vorgesehen, wenn eine Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglicht wird. Der bloße Einbau eines intelligenten Messsystems führt demnach nicht automatisch zu einer jährlichen Ersparnis oder Gutschrift.

Nies rät Kunden deshalb zur Vorsicht. Niemand sollte sich durch ein Werbeschreiben unter Zeitdruck setzen lassen, erklärt der Pressesprecher. Vor einer Beauftragung sollten Kosten, Vertragslaufzeit und Leistungen genau geprüft und mit den Konditionen des zuständigen Messstellenbetreibers OsthessenNetz verglichen werden. Auch die Verbraucherzentralen Niedersachsen und Thüringen sowie mehrere Stadtwerke bundesweit raten zu Vorsicht bei entsprechenden Schreiben der DMG.

Im Netzgebiet der RhönEnergie Gruppe ist die OsthessenNetz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Für ihn gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Zwischen der OsthessenNetz GmbH beziehungsweise der RhönEnergie Fulda GmbH und der DMG Deutsche Messwesen besteht nach Angaben der RhönEnergie keinerlei geschäftliche oder vertragliche Beziehung. Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Kunden ausschließlich direkt von OsthessenNetz und nicht über Dritte oder allgemeine Postwurfsendungen.

Der Gesetzgeber hat einen schrittweisen Rollout intelligenter Messsysteme vorgeschrieben. Zu den Pflichteinbauten gehören unter anderem Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt. Auch für Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 Kilowatt gelten entsprechende Vorgaben. Rund 9.000 Kunden der OsthessenNetz haben bereits einen intelligenten Zähler erhalten.

Kunden, deren Zähler im Zuge des weiteren Rollouts ausgetauscht wird, werden von OsthessenNetz angeschrieben. Die Installation im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Zählerwechsels ist kostenlos. Die OsthessenNetz baut auf Kundenwunsch auch dann intelligente Zähler ein, wenn der Einbau nicht oder noch nicht vorgeschrieben ist.

Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Kundenzentrums montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter (0661) 299 1444 zur Verfügung. +++

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Banner 1 336 m

Fdi md1

Ohr5euro
Enable Notifications OK No thanks