SWR-Intendant Kai Gniffke verdient mehr als 400.000 Euro – deutliche Unterschiede bei den ARD-Gehältern

Die Spitzengehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterscheiden sich teilweise erheblich. Das zeigt die neue Vergütungsübersicht der ARD für das Jahr 2025. An der Spitze steht der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke. Er erhielt eine Gesamtvergütung von 400.589 Euro und damit mehr als 400.000 Euro im Jahr.

Nach den von der ARD veröffentlichten Zahlen setzte sich dieser Betrag aus einer Jahresvergütung von 392.530 Euro und Sachbezügen in Höhe von 8.059 Euro zusammen. Rechnerisch entspricht das einer monatlichen Gesamtvergütung von rund 33.382 Euro. Dabei handelt es sich um einen rechnerischen Durchschnitt, nicht um das tatsächliche monatliche Nettogehalt.

Auf Platz zwei folgt WDR-Intendantin Katrin Vernau mit insgesamt 359.500 Euro. Darin enthalten sind 348.000 Euro Jahresbezüge und 11.500 Euro Sachbezüge. Die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Katja Wildermuth, kam auf 348.074 Euro. MDR-Intendant Ralf Ludwig erhielt 294.015 Euro, Radio-Bremen-Intendantin Yvette Gerner 294.001 Euro.

Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Florian Hager, erhielt eine Gesamtvergütung von 267.171 Euro. Beim Saarländischen Rundfunk waren es für Martin Grasmück 246.801 Euro, während RBB-Intendantin Ulrike Demmer auf 233.925 Euro kam. Beim Norddeutschen Rundfunk ist zu berücksichtigen, dass Joachim Knuth das Amt nur bis zum 31. August 2025 innehatte. Er erhielt für diesen Zeitraum 258.836 Euro. Sein Nachfolger Hendrik Lünenborg kam ab September auf 102.625 Euro.

Besonders interessant ist der Vergleich beim Westdeutschen Rundfunk. Der frühere Intendant Tom Buhrow erhielt in seinem letzten Amtsjahr 2024 eine Gesamtvergütung von 453.500 Euro. Seine Nachfolgerin Katrin Vernau kommt 2025 auf 359.500 Euro. Das sind 94.000 Euro weniger. Bereits bei ihrem Amtsantritt war eine Reduzierung der Vergütung angekündigt worden.

Doch warum fallen die Vergütungen innerhalb der ARD überhaupt so unterschiedlich aus? Und nach welchen Kriterien werden sie festgelegt? Die ARD erklärt, dass die Intendantinnen und Intendanten ebenso wie Direktoren und weitere Führungskräfte außertariflich bezahlt werden. Über ihre Vergütung entscheiden die jeweiligen Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten, in der Regel die Verwaltungsräte. Die Vergütungen werden individuell vereinbart. Die unterschiedlichen Strukturen und tariflichen Regelungen der einzelnen Anstalten bleiben dabei bestehen.

Damit ist allerdings noch nicht beantwortet, weshalb die Unterschiede in der Bezahlung teilweise so erheblich sind. Welche Rolle spielen die Größe einer Rundfunkanstalt, ihre wirtschaftliche Verantwortung, die Zahl der Beschäftigten und der jeweilige Aufgabenbereich? Gibt es eine gemeinsame Berechnungsgrundlage oder entscheidet letztlich jede Rundfunkanstalt nach eigenen Maßstäben?

Gerade angesichts der Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sollten die Anstalten diese Unterschiede nachvollziehbar erklären können. Weshalb erhält der SWR-Intendant mehr als 400.000 Euro jährlich, während die Chefin des Rundfunks Berlin-Brandenburg auf eine Gesamtvergütung von knapp 234.000 Euro kommt? Welche konkreten Kriterien rechtfertigen solche Abstände?

Transparenz darf schließlich nicht bei der Veröffentlichung der Gehaltszahlen enden. Sie muss auch offenlegen, nach welchen Maßstäben die Vergütungen zustande kommen und wie die zuständigen Aufsichtsgremien ihre Entscheidungen begründen. Schließlich geht es um öffentlich finanzierte Rundfunkanstalten und damit um den verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger.

Die entscheidende Frage bleibt deshalb: Wer kontrolliert nicht nur die Höhe der Gehälter, sondern auch deren Begründung? +++

fuldainfo.de

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