Die Presse nimmt in demokratischen Gesellschaften eine zentrale Rolle ein. Sie informiert die Öffentlichkeit, ermöglicht Meinungsbildung und kontrolliert Macht in Politik und Wirtschaft. In Deutschland ist diese Funktion rechtlich geschützt: Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und untersagt staatliche Zensur. Zur Presse zählen dabei alle periodisch erscheinenden und zur öffentlichen Verbreitung bestimmten Druck- und Digitalmedien, darunter Zeitungen, Zeitschriften sowie redaktionell organisierte Online-Nachrichtenportale.
Zu den zentralen Merkmalen der Presse gehören der Anspruch auf sachliche, wahrheitsgemäße und relevante Information, die Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung sowie die Kontrollfunktion gegenüber staatlichen und wirtschaftlichen Machtzentren. Diese Rolle wird häufig als die der „vierten Gewalt“ bezeichnet. Voraussetzung dafür ist die Unabhängigkeit der Berichterstattung von politischen, wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen.
In der praktischen journalistischen Arbeit ist Nähe zu Politik und Wirtschaft jedoch nicht vollständig zu vermeiden. Recherchen, Interviews und Hintergrundgespräche setzen Kontakt zu Entscheidungsträgern voraus. Auch wirtschaftlich ist die Presse auf Einnahmen aus Abonnements, Anzeigen oder Förderungen angewiesen. Politische Berichterstattung und Kommentierung sind ebenfalls legitimer Bestandteil journalistischer Arbeit. Problematisch wird es nach übereinstimmender Auffassung medienethischer Standards dort, wo Nähe in Abhängigkeit umschlägt und Einfluss auf Inhalte nimmt.
Der Deutsche Presserat formuliert dies im Pressekodex klar. In Ziffer 6 heißt es, Journalisten dürften bei ihrer Tätigkeit keine persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Als ethisch problematisch gelten demnach Gefälligkeitstexte für Inserenten oder Parteien, das Verschweigen relevanter Interessenkonflikte oder sogenannte Drehtür-Effekte, bei denen Journalisten in Lobby- oder politische Funktionen wechseln und umgekehrt. Nähe zur Quelle gilt als zulässig und teilweise notwendig, Abhängigkeit hingegen als mit journalistischer Unabhängigkeit unvereinbar.
Eine besondere Verantwortung trägt in diesem Zusammenhang der Chefredakteur oder die Chefredakteurin. Sie tragen die redaktionelle Gesamtverantwortung für Inhalte und Ausrichtung eines Mediums. Zu ihren Aufgaben zählen die Sicherstellung journalistischer Qualität, sorgfältige Faktenprüfung und Ausgewogenheit in der Berichterstattung. Ebenso gehört es zu ihrem Auftrag, die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren und die Redaktion vor politischem oder wirtschaftlichem Druck zu schützen. Transparenz bei möglichen Interessenkonflikten sowie die Durchsetzung ethischer Standards, insbesondere des Pressekodex, gelten als zentrale Leitlinien.
Als nicht vereinbar mit dieser Rolle gelten demgegenüber Einflussnahmen im Auftrag von Politik oder Werbekunden, das Unterdrücken kritischer Berichte, die Vermischung von Meinung und Nachricht sowie die Instrumentalisierung der Redaktion für parteipolitische oder wirtschaftliche Zwecke. Auch die Tarnung von Werbung als redaktioneller Inhalt wird als klarer Verstoß gegen journalistische Grundsätze angesehen. Besonders kritisch wird es bewertet, wenn Chefredakteure parallel Lobbyarbeit betreiben, Parteifunktionen ausüben oder wirtschaftliche Beteiligungen nicht offenlegen.
Ein weiterer zentraler Aspekt journalistischer Integrität ist die klare Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt. Dieses Prinzip dient dem Schutz der Glaubwürdigkeit der Medien und dem Schutz des Publikums vor Irreführung. Verankert ist es sowohl im Pressekodex als auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Medienstaatsvertrag. Ziffer 7 des Pressekodex schreibt vor, dass bezahlte Veröffentlichungen als Werbung erkennbar sein müssen.
Als problematisch gelten in diesem Zusammenhang Formen wie „Native Advertising“ oder „Advertorials“, wenn sie ohne klare Kennzeichnung erscheinen und optisch oder sprachlich redaktionellen Beiträgen gleichen. Ebenso kritisch wird der Einfluss von Anzeigenkunden auf Themenauswahl oder Berichterstattung gesehen sowie sogenannter Sponsored Content ohne transparente Offenlegung. Zulässig sind Werbung, gesponserte Inhalte und Kooperationen hingegen dann, wenn sie eindeutig gekennzeichnet und für das Publikum als solche erkennbar sind. Wird Werbung von Lesern für Journalismus gehalten, gilt dies als Irreführung.
In der Gesamtschau wird die Presse von Medienethikern und Journalistenverbänden als öffentliches Gut verstanden. Nähe zu Politik und Wirtschaft ist demnach in informierender Funktion zulässig, Abhängigkeit jedoch nicht. Der Chefredakteur gilt als Hüter der redaktionellen Unabhängigkeit, die strikte Trennung von Werbung und Inhalt als unverzichtbare Voraussetzung für Glaubwürdigkeit. Als größte Gefahr wird ein Verlust des Vertrauens gesehen, der nicht nur einzelnen Medien, sondern der demokratischen Öffentlichkeit insgesamt schadet.
Eine freie Presse darf nach diesen Maßstäben kritisch und unbequem sein. Ihre Aufgabe ist es, Macht zu kontrollieren, nicht sie zu bedienen. Vertrauen gilt dabei als ihre wichtigste Währung. Je enger Presse mit Politik oder Wirtschaft verflochten ist, so der übereinstimmende Befund, desto größer ist die Gefahr, dass sie ihre demokratische Funktion verliert. +++ dk










Ein Kommentar
Sehr gut beobachtet!