Weniger Bürokratie für Vereine: Hessen schafft Anzeigepflicht bei Festen ab

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Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtliche Organisationen im Landkreis Fulda: Seit Anfang des Jahres ist in Hessen das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft – und das bringt spürbare Erleichterungen bei vielen Veranstaltungen.

Künftig müssen Vereine bei einem vorübergehenden Gaststättenbetrieb keine Anzeige mehr erstatten. Das bedeutet konkret: Bei Veranstaltungen wie Sport- und Feuerwehrfesten, Fastnacht oder Kirmes muss der Ausschank von Getränken und das Anbieten von Speisen nicht mehr bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden.

Für viele Ehrenamtliche ist das eine echte Entlastung. „Das ist eine deutliche Entlastung. Pro Jahr finden im Landkreis Fulda rund 1.000 solcher Veranstaltungen statt. Der Wegfall der Anzeigepflicht spart nicht nur administrativen Aufwand für die ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch Kosten“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Frederik Schmitt.

Bislang waren für jede dieser Veranstaltungen Gebühren fällig. Pro Fest mussten Vereine zwischen 11 und 66 Euro zahlen – eine Summe, die sich bei vielen Veranstaltungen im Jahr schnell bemerkbar machen konnte.

Mit dem Bürokratieabbau will die Hessische Landesregierung das Verwaltungshandeln insgesamt einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestalten. Mehr als 90 Vorschriften wurden im Zuge des neuen Gesetzes vereinfacht oder ganz gestrichen.

Und der Abbau von Bürokratie soll weitergehen: Ein zweites Gesetzespaket mit weiteren Änderungen ist bereits in Planung. Die wichtigsten Informationen und Neuerungen zum Bürokratieabbau stellt die Hessische Staatskanzlei auf ihrer Internetseite zur Verfügung. +++

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