Weihnachtsfrieden beim Finanzamt! Hessen lässt Steuerzahler über die Feiertage in Ruhe

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Gute Nachrichten für Millionen Bürgerinnen und Bürger in Hessen: Auch im Jahr 2025 legen die Finanzämter zu Weihnachten die Akten zur Seite. Alle 28 hessischen Finanzämter führen die bewährte Tradition des sogenannten Weihnachtsfriedens fort. Vom 19. bis einschließlich 31. Dezember 2025 verzichtet die Steuerverwaltung – mit wenigen Ausnahmen – bewusst auf belastende Maßnahmen gegen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ziel ist es, den besonderen Charakter der Feiertage zu respektieren und den Menschen im Land ruhigere Tage zu ermöglichen.

Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz ordnet den Weihnachtsfrieden in einen ernsten weltpolitischen Kontext ein. Das Jahr 2025 sei erneut von großen Unsicherheiten geprägt gewesen. Weltweit hätten sich Krisen und militärische Konflikte fortgesetzt – mit spürbaren negativen Folgen für die internationale Gemeinschaft, für Europa, für Deutschland und auch für Hessen. Gerade deshalb sei es in der Weihnachtszeit besonders wichtig, innezuhalten und die Hoffnung auf ein friedliches neues Jahr wachzuhalten. Zugleich zeigte sich Lorz dankbar dafür, dass die Menschen in Deutschland und Hessen trotz aller Herausforderungen weiterhin in Frieden und Freiheit leben können.

Mit Blick auf die bevorstehenden Festtage schlug der Finanzminister einen persönlichen Ton an. Das Motto der Hessischen Steuerverwaltung laute zwar „Ohne uns läuft nichts“, doch dieses Motto wolle er ausdrücklich auf die Bürgerinnen und Bürger übertragen: Ohne sie läuft nichts. Sein Dank gelte allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die mit ihren Abgaben ein verlässliches Gemeinwesen sichern und gezielte Investitionen in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Wirtschaft überhaupt erst ermöglichen. Der Weihnachtsfrieden der Finanzämter solle den Menschen im Land entspannte Feiertage verschaffen. Lorz wünschte allen Bürgerinnen und Bürgern schöne und gesegnete Festtage.

Konkret bedeutet der Weihnachtsfrieden: In der Zeit vom 19. bis 31. Dezember sehen die 28 hessischen Finanzämter davon ab, belastende Maßnahmen zu ergreifen. So werden keine Steuern oder anderen Abgaben angemahnt. Zwangsgelder werden weder angedroht noch festgesetzt. Steuerpflichtige werden nicht zum Finanzamt vorgeladen, Vollstreckungshandlungen unterbleiben, und Außenprüfungen finden nicht statt.

Auch in Steuer- und Bußgeldverfahren gilt Zurückhaltung. In diesem Zeitraum wird die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens nicht bekannt gegeben. Steuerpflichtige werden weder zur Vernehmung noch zur Anhörung vorgeladen. Bußgeldbescheide werden nicht zugestellt, und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterbleiben ebenfalls.

Kurz gesagt: Zwischen den Jahren herrscht beim Finanzamt in Hessen Frieden. Keine Mahnungen, keine Vollstreckungen, kein Behördenstress – zumindest bis zum Jahreswechsel. Ein kleines Stück Ruhe in unruhigen Zeiten. +++

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