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Verantwortung beginnt bei der Quelle

Wer Inhalte anderer Medien übernimmt, bewegt sich nicht in einem nebulösen Graubereich, sondern auf klar markiertem, juristisch wie journalistisch vermessenem Terrain. Wer hier patzt, tut das selten aus Unwissenheit und fast nie aus Versehen. Meist ist es Bequemlichkeit, manchmal Kalkül. Doch Sorgfalt ist keine Kür, die man sich an guten Tagen gönnt, sondern die Grundbedingung publizistischen Arbeitens. Es geht dabei nicht um gekränkte Eitelkeiten im Medienwettbewerb, sondern um Glaubwürdigkeit, Transparenz und den Schutz vor handfesten rechtlichen Konsequenzen. In einer Medienwelt, in der Inhalte im Sekundentakt kopiert, geteilt und weiterverwertet werden, entscheidet genau dieser Punkt darüber, ob Journalismus noch ernst genommen wird – oder zur billigen Zweitverwertung verkommt.

Die erste und simpelste Regel lautet: Quelle nennen. Klar, sichtbar, unmissverständlich. Wer fremde Inhalte nutzt, hat das ursprüngliche Medium zu benennen, idealerweise auch Autorin oder Autor. Alles andere ist keine Nachlässigkeit, sondern Tarnung. Fremdes Gedankengut darf nicht sinnentstellt oder entkernt übernommen werden, denn das ist kein journalistisches Arbeiten, sondern Etikettenschwindel mit Absicht. Eine Übernahme ohne klare Kennzeichnung verletzt nicht nur anerkannte Standards, sie ist ein direkter Angriff auf das Vertrauen der Leserinnen und Leser – und kann juristisch teuer werden. In Osthessen nimmt bekanntlich ein Medium immer wieder Artikel aus der Zeitung, ohne darauf hinzuweisen. Das ist kein Ausrutscher, sondern ein Muster. Und es zeigt exemplarisch, wie schnell Transparenz geopfert wird, wenn man glaubt, damit durchzukommen.

Doch selbst die korrekt gesetzte Quellenangabe ist kein Persilschein. Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Jedes Medium haftet für das, was es veröffentlicht – auch dann, wenn der Text ursprünglich woanders erschienen ist. Übernommene Inhalte müssen geprüft werden: auf Plausibilität, auf innere Stimmigkeit, auf mögliche Fehler. Wer Meldungen ungeprüft weiterreicht, betreibt keinen Journalismus, sondern Copy-and-Paste. Besonders gefährlich wird das bei Verdachtsberichterstattung, etwa bei angeblichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ein falscher Halbsatz, eine ungenaue Formulierung, kann Existenzen ruinieren. Der Satz „haben wir übernommen“ taugt in solchen Fällen nicht zur Rechtfertigung, sondern nur als Ausrede.

Hinzu kommt das Urheberrecht, das in manchen Redaktionen offenbar nur dann ernst genommen wird, wenn es gerade ins Konzept passt. Textzitate mögen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, für Fotos, Grafiken oder Videos gilt das in der Regel nicht. Sie dürfen meist nicht ohne ausdrückliche Genehmigung übernommen werden. Auch das Zitatrecht ist kein Selbstbedienungsladen: Es dient dem Beleg, nicht der vollständigen Zweitverwertung fremder Arbeit. Bei Agenturmeldungen von dpa oder AFP gelten zudem klare vertragliche Nutzungsbedingungen. Wer sie ignoriert, handelt nicht mutig oder pragmatisch, sondern fahrlässig.

Besonders dünn wird das Eis bei exklusiven, investigativen Recherchen. Eine Pressemitteilung zu übernehmen, gehört zum Alltag. Die aufwendige Recherche eines anderen Mediums zu kopieren oder lediglich umzuschreiben, ohne eigene Einordnung, ohne kritische Prüfung, ist hingegen nichts anderes als geistiger Raubbau. Wer so arbeitet, lebt von der Arbeit anderer – und sägt zugleich an dem Ast, auf dem der Journalismus insgesamt sitzt.

Am Ende bleibt eine unbequeme Wahrheit: Die Übernahme von Inhalten ist Alltag im Medienbetrieb, ob als Crossmedia-Nutzung oder als klassisches Clipping. Sie ist legitim, aber an klare Regeln gebunden. Transparenz ist Pflicht, Sorgfalt keine Option. Wer Quellen verschweigt, Inhalte ungeprüft weiterreicht oder fremde Arbeit ausnutzt, riskiert mehr als Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen. Er verspielt Vertrauen. Und ohne Vertrauen ist Journalismus nichts weiter als gut getarnter Lärm. +++ redaktion ohr

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