Kurz vor einer wichtigen Anhörung im Bundestag kommt Bewegung in die Reform der privaten Altersvorsorge. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zeigt sich offen für Änderungen am geplanten Gesetz zum Altersvorsorgedepot – vor allem beim umstrittenen Kostendeckel.
„Wir wollen die Kosten klar begrenzen“, sagte der SPD-Politiker der Welt am Sonntag. Für das geplante Standardprodukt solle es eine feste Kostenobergrenze geben. Wo genau diese liege, sei jedoch noch nicht endgültig entschieden. „Da bin ich in den anstehenden Beratungen im Parlament offen für eine gute Lösung“, erklärte Klingbeil.
Die Reform soll die private Altersvorsorge grundlegend neu aufstellen und langfristig die bisherige Riester-Rente ablösen. Ziel sei mehr Wahlfreiheit und Transparenz für Sparer. Klingbeil betonte, stärkerer Wettbewerb zwischen den Anbietern werde ebenfalls dazu beitragen, die Kosten zu senken. Dadurch könne die private Vorsorge künftig für Menschen mit allen Einkommen eine bessere Ergänzung zur gesetzlichen Rente werden.
Im aktuellen Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium ist für das staatlich vorgegebene Standardprodukt ein Kostendeckel von 1,5 Prozent pro Jahr vorgesehen. Genau dieser Punkt sorgt jedoch für wachsende Kritik – nicht nur bei Verbraucherschützern, sondern auch in der Politik.
Der Bundesrat hatte bereits einen niedrigeren Deckel gefordert. In einer Stellungnahme heißt es, eine derart hohe Kostenobergrenze widerspreche dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts. Das neue Vorsorgedepot soll eigentlich besonders einfach sein: Jeder Sparer soll es mit wenigen Klicks online abschließen können.
Auch Verbraucherschützer schlagen Alarm. Hermann-Josef Tenhagen kritisierte in der Süddeutschen Zeitung, der Kostendeckel von 1,5 Prozent sei viel zu hoch und komme vor allem Banken und Versicherungen entgegen. Aus seiner Sicht wäre eine Obergrenze von 0,5 Prozent für alle geförderten Verträge völlig ausreichend.
Der Gesetzentwurf verpflichtet Banken und Versicherungen dazu, mindestens ein Standardprodukt anzubieten, dessen Rahmen der Staat festlegt. Sparer erhalten dafür staatliche Zuschüsse: Für die ersten 1.200 Euro pro Jahr gibt es eine Förderung von 30 Cent pro eingezahltem Euro, für weitere 600 Euro jährlich noch 20 Cent pro Euro.
Anbieter dürfen zwar auch andere Produkte mit höheren Gebühren anbieten, doch auch diese könnten nach aktuellem Plan weiterhin staatlich gefördert werden.
Auch innerhalb der Regierungskoalition wächst inzwischen der Druck, den Kostendeckel zu senken. Der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn sagte der Süddeutschen Zeitung, vieles spreche dafür, die Kostenobergrenze zumindest für das Standardprodukt niedriger anzusetzen. Die neuen Angebote dürften nicht wieder so teuer werden wie viele Riester-Produkte.
Experten warnen, dass selbst kleine Unterschiede bei den Gebühren über Jahrzehnte große Auswirkungen haben können. Das Finanzportal Finanztip hat dazu Berechnungen angestellt: Spart eine Familie monatlich 150 Euro und erhält Förderung für zwei Kinder, kommt sie nach 40 Jahren bei sechs Prozent Rendite und Gebühren von 1,5 Prozent auf rund 227.000 Euro.
Liegt der Kostendeckel dagegen bei nur 0,5 Prozent, wächst das Guthaben auf etwa 295.000 Euro – also rund 68.000 Euro mehr. Bei besonders niedrigen Gebühren von 0,2 Prozent könnten sogar mehr als 319.000 Euro zusammenkommen. Das wäre ein Unterschied von über 92.000 Euro im Vergleich zum ursprünglichen Modell.
Der Gesetzentwurf liegt derzeit im Bundestag. Eine Anhörung ist für Montag geplant, die Verabschiedung der Reform wird für Ende März erwartet. Bis dahin dürfte die Debatte über die richtige Höhe der Gebühren noch einmal deutlich an Fahrt aufnehmen. +++










