Die SPD steckt mitten im internen Streit um die geplante Bürgergeldreform – doch ausgerechnet der Protest der eigenen Mitglieder droht ins Leere zu laufen. Denn das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Reform wird aller Voraussicht nach erst abgeschlossen sein, wenn der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas im Bundestag bereits beschlossen ist.
Wie ein Parteisprecher der „Bild am Sonntag“ erklärte, startete das Mitgliederbegehren offiziell am 23. Dezember und läuft über drei Monate. Damit endet es erst Ende März. Die Bundesregierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5. oder 6. März im Bundestag beschließen – also knapp drei Wochen bevor das SPD-Begehren überhaupt abgeschlossen ist.
Damit steht fest: Während an der Basis noch Unterschriften gesammelt und Stimmen gezählt werden, könnte das Gesetz längst beschlossen sein. Selbst Unterstützer des Begehrens sehen das Problem. Sophie Ringhand, Thüringer Jusos-Chefin und Erstunterzeichnerin, räumt offen ein, dass das Mitgliederbegehren am Ende folgenlos bleiben könnte. „Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern“, sagte Ringhand.
Deutlich schärfer fällt die Kritik eines Mitinitiators aus. Denny Möller fordert in der „Bild am Sonntag“ eine klare Konsequenz: Die Reform müsse im Bundestag verschoben werden. „Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist“, verlangt Möller.
Doch danach sieht es derzeit nicht aus. Während die Parteibasis protestiert, drückt die Regierung aufs Tempo – und die Bürgergeldreform könnte beschlossen sein, bevor die SPD-Mitglieder überhaupt ihr letztes Wort gesprochen haben. +++









