Immer mehr Menschen in Deutschland leben mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze. Rund 13,3 Millionen Betroffene galten zuletzt als armutsgefährdet, das entsprach 16,1 Prozent der Bevölkerung. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit. Im Jahr zuvor hatte die Armutsgefährdungsquote noch bei 15,5 Prozent gelegen.
Nach der Definition der Europäischen Union gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung beträgt. Im Jahr 2025 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.446 Euro, nach 1.381 Euro im Jahr 2024. Für Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsgefährdungsgrenze bei 3.036 Euro im Monat, im Vorjahr bei 2.900 Euro.
Ein Blick auf die verschiedenen Haushaltstypen zeigt deutliche Unterschiede. Besonders hoch war die Armutsgefährdungsquote bei Alleinlebenden: 30,9 Prozent von ihnen verfügten über ein Einkommen unterhalb der Grenze. Auch Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten waren überdurchschnittlich betroffen, hier lag der Anteil bei 28,7 Prozent.
Noch stärker zeigen sich die Unterschiede beim Vergleich nach dem überwiegenden Erwerbsstatus. Arbeitslose wiesen mit 64,9 Prozent die mit Abstand höchste Armutsgefährdungsquote auf. Aber auch andere Nichterwerbstätige waren mit 33,8 Prozent deutlich überdurchschnittlich betroffen. Selbst Personen im Ruhestand galten mit einer Quote von 19,1 Prozent häufiger als armutsgefährdet als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Berücksichtigt man neben dem Einkommen auch die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe, ergibt sich ein noch umfassenderes Bild der sozialen Lage. Im Jahr 2025 waren in Deutschland rund 17,6 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das entsprach 21,2 Prozent der Bevölkerung und lag damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres, in dem der Anteil bei 21,1 Prozent gelegen hatte.
Nach der EU-Definition gilt eine Person als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt ist: Das Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, der Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder die Person lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. +++










