In der Diskussion um die Zukunft der Kaliabraumhalde in Neuhof im Landkreis Fulda ist zuletzt verstärkt die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in den Fokus gerückt. Das Regierungspräsidium Kassel (RP) als zuständige Berg- und Wasserbehörde stellt hierzu klar, dass nach derzeitigem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen durch den Eintrag von Haldenwasser vorliegen.
Auf Grundlage der vorliegenden Monitoringdaten gebe es derzeit keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Neuhof. Die nächstgelegenen Anlagen, der Tiefbrunnen Rommerz und der Tiefbrunnen II Neuhof, befinden sich jeweils in einer Entfernung von rund 2,5 Kilometern zur Halde. Die dort gemessenen Parameter seien sehr gering und lägen deutlich unter dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 250 Milligramm pro Liter für Chlorid.
Zwischen der Halde und den Trinkwassergewinnungsanlagen verlaufen zudem die Oberflächengewässer Kemmete und Fliede. Diese wirkten als natürliche hydraulische Barriere beziehungsweise als trennender Abflusskorridor. Beide Gewässer zeigten aktuell keinerlei Anzeichen einer direkten Beeinflussung durch die Halde.
Zur frühzeitigen Erkennung möglicher Veränderungen wurden zusätzlich Grundwassermessstellen zwischen der Halde und den Trinkwasserbrunnen eingerichtet. Die bisherigen Messreihen wiesen weder eine erhöhte Leitfähigkeit noch erhöhte Ionenkonzentrationen auf. Auch trendhafte Entwicklungen, die auf einen Einfluss von Haldenwässern hindeuten könnten, seien nicht erkennbar.
Unabhängig von diesen aktuellen Befunden wurden im Rahmen der fortlaufenden Untersuchungen weitere Maßnahmen im Umfeld der Halde umgesetzt, um salzhaltige Wässer besser zu kontrollieren, zu fassen und abzuleiten. Mit Zulassung vom 15. Oktober 2024 wurde ein Brunnen zur Entnahme mineralisierter Wässer errichtet, der inzwischen in Betrieb ist. Er dient der gezielten Entnahme und Ableitung salzhaltiger Wässer im südwestlichen Bereich der Halde. Ziel ist es insbesondere, den Schutz des Lützbaches und der Lützbachaue weiter zu erhöhen und eine hydraulische Entlastung dieser sensiblen Bereiche sicherzustellen.
Parallel dazu erfolgt seit 2024 die Fassung der aus dem Auslauf der Quelle Typhusbrunnen austretenden Wässer. Bereits im Jahr 2023 wurden diese Wässer teilweise übernommen, seit 2024 – nach Erteilung der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis – überwiegend in die Salzwasserwirtschaft des Werkes Neuhof-Ellers integriert, wo sie als Brauchwasser genutzt werden. Durch die Nutzung dieser salzhaltigen Quellwässer werde der Einsatz von Frischwasser reduziert und eine ressourcenschonendere Betriebsweise unterstützt.
Als Vorsorgemaßnahme zur langfristigen Überwachung möglicher Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung wurde das bestehende Monitoringnetz erweitert. Im Jahr 2023 wurden zwei neue Grundwassermessstellen errichtet, 2024 kam eine weitere hinzu. Damit umfasst das Überwachungsnetz rund um die Halde insgesamt etwa 70 Messstellen, die Quellen, Oberflächengewässer und das Grundwasser einbeziehen. Durch die regelmäßige und systematische Kontrolle soll eine verlässliche Einschätzung der Grundwasserentwicklung gewährleistet werden, um potenzielle Veränderungen frühzeitig zu erkennen und bewerten zu können.
Darüber hinaus hat das RP Kassel mit bergrechtlicher Zulassung vom 2. März 2026 die Verlängerung einer bestehenden Tiefendrainage im Althaldenbereich genehmigt. Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hatte hierzu einen Sonderbetriebsplan vorgelegt. Die Zulassung umfasst den Bau und Betrieb einer zusätzlichen Tiefendrainage von Osten bis Nordosten der Halde in das Alte-Wiese-Tal auf einer Länge von rund 1.200 Metern und bis in eine Tiefe von etwa drei Metern. Soweit noch nicht vorhanden, wird entlang der Drainage der Bereich zwischen Haldenrand und Haldengraben mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedeckt.
Hintergrund sind Untersuchungen zur möglichen Ausbreitung oberflächennah abfließender Sickerwässer der Rückstandshalde, die K+S auf Veranlassung des RP Kassel durchgeführt hat. Die Ergebnisse zeigen nach Angaben der Behörde, dass mit der geplanten und zugelassenen Tiefendrainage in relevantem Umfang Sickerwässer am Haldenrand gefasst und anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden können. Mit der Vorlage und Genehmigung des Sonderbetriebsplans würden zudem Anforderungen aus § 22a der Allgemeinen Bundesbergverordnung in Verbindung mit der Bergbauabfall-Richtlinie 2006/21/EG umgesetzt.
Sowohl das bereits vorliegende als auch ein in Kürze erwartetes weiteres Gutachten zur Halde Neuhof werden derzeit fachlich durch das RP Kassel geprüft. Ziel ist es festzustellen, ob sich daraus weiterer behördlicher Handlungsbedarf ergibt. Abschließend betont die Behörde, dass sie die Thematik der Haldenwässer im Umfeld der Halde Neuhof weiterhin aufmerksam, kontinuierlich und engmaschig überwachen und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen veranlassen werde. +++ rep.











