Der hessische Innenminister Roman Poseck will die Durchsetzung von Abschiebungen deutlich verschärfen. Bei der Vorstellung der aktuellen Abschiebezahlen in Hessen forderte der CDU-Politiker neue Fahndungsmaßnahmen für die Polizei – darunter die Ortung von Mobiltelefonen und Observationen untergetauchter ausreisepflichtiger Personen. Die „Migrationswende“ werde auch in diesem Jahr konsequent fortgesetzt, kündigte Poseck an.
„Unsere Polizei braucht neue Fahndungsmaßnahmen, um Ausreisepflichten konsequent durchzusetzen und den Rechtsstaat damit wirkungsvoll zur Geltung zu bringen“, erklärte der Minister in Wiesbaden. Ziel sei es, Abschiebungen effektiver umzusetzen und zu verhindern, dass sich Betroffene gezielt Maßnahmen entziehen.
Poseck begrüßte zugleich die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die stationären Binnengrenzkontrollen um weitere sechs Monate zu verlängern. Diese hätten wesentlich zum Rückgang der irregulären Migration beigetragen, sorgten für Kontrolle und sendeten ein wichtiges Signal. Darüber hinaus brauche es jedoch eine gesamteuropäische Lösung. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sei ein wichtiges Instrument, um Verfahren effizienter zu gestalten und durch Schnellverfahren an den Außengrenzen mehr Ordnung und Verlässlichkeit im europäischen Asylsystem zu erreichen.
Nach Angaben des Innenministers wurden in Hessen im vergangenen Jahr knapp 2.000 Abschiebungen vollzogen, rund 3.150 Personen verließen das Land freiwillig. Beide Zahlen liegen deutlich über denen der Vorjahre. Auch im laufenden Jahr setzt sich dieser Trend fort: Im Januar wurden 108 Menschen abgeschoben, weitere 234 reisten freiwillig aus.
Die Erfolgsquote bei Rückführungen sei deutlich gestiegen, betonte Poseck. Im Jahr 2025 scheiterten 1.365 geplante Abschiebungen, was 41 Prozent aller Maßnahmen entspricht – im Umkehrschluss waren 59 Prozent erfolgreich. 2023 lag die Quote gescheiterter Abschiebungen noch bei 52 Prozent, 2024 bei 46 Prozent. Für das Jahr 2026 zeigte sich der Minister optimistisch: Im Januar habe der Anteil gescheiterter Maßnahmen bereits bei 38 Prozent gelegen. Hessen arbeite mit Hochdruck daran, die Zahl der gescheiterten Abschiebungen weiter zu senken.
Häufigster Grund für das Scheitern einer Rückführung sei, dass die betroffene Person nicht an ihrer Wohnanschrift angetroffen werde. Abschiebehaft sei nur sehr eingeschränkt möglich, weshalb es oft ungewiss sei, ob ein Ausreisepflichtiger tatsächlich erreichbar sei. „Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen“, sagte Poseck.
Nach geltender Rechtslage fehle jedoch die Möglichkeit, Mobiltelefone zu orten oder Personen gezielt zu observieren. Diese rechtliche Grundlage müsse geschaffen werden. Nur so könnten Behörden auch dann handeln, wenn sich Ausreisepflichtige am Tag der Maßnahme nicht an ihrem Wohnort aufhalten. Eine entsprechende Initiative will Poseck bei der nächsten Innenministerkonferenz einbringen.
Der Minister verwies auch auf persönliche Erfahrungen bei der Begleitung einer Abschiebung im September vergangenen Jahres. Bis zuletzt sei unklar gewesen, ob der Betroffene tatsächlich angetroffen werde. Scheitere eine Maßnahme, müssten neue Termine organisiert und Einsatzkräfte erneut eingesetzt werden – verbunden mit erheblichen Kosten und großem organisatorischem Aufwand. Handyortung und Observation könnten hier für mehr Effizienz und eine höhere Erfolgsquote sorgen.
Zwar stelle die Ortung von Mobiltelefonen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, räumte Poseck ein. Dieser sei jedoch gerechtfertigt, da das staatliche Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht höher zu gewichten sei. Eine konsequente Umsetzung stärke zudem das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und erhöhe die Akzeptanz bei den eingesetzten Beamten.
Wer ausreisepflichtig sei, müsse Deutschland verlassen, betonte Poseck. Die Ausreisepflicht stehe am Ende eines umfassenden rechtsstaatlichen Verfahrens, in dem auch humanitäre Aspekte geprüft würden. Betroffene hätten außerdem die Möglichkeit, einer Abschiebung durch freiwillige Ausreise zuvorzukommen.
Für den weiteren Erfolg der „Migrationswende“ sei neben der Begrenzung irregulärer Einreisen vor allem die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten entscheidend. Hessen und der Bund arbeiteten dabei eng zusammen, so Poseck. +++ red.











