Die Leistungen der Pflegeversicherung haben in den vergangenen Jahren nicht mit der Inflation Schritt gehalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Donnerstagsausgabe berichtet.
Demnach lag der Sachleistungsbetrag für Pflegegrad 2 im Jahr 2025 bei 796 Euro. Kaufkraftbereinigt entsprach dieser Betrag laut Bundesregierung jedoch nur noch 626 Euro. Gegenüber dem Referenzjahr 2017 bedeutet das einen Rückgang der realen Kaufkraft um gut 21 Prozent.
Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei weiteren Leistungen der Pflegeversicherung. So betrug der Zuschlag für Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen im Jahr 2025 für alle Pflegegrade 224 Euro. Inflationsbereinigt blieb davon nach Angaben der Bundesregierung eine Kaufkraft von lediglich 173 Euro übrig – ein Minus von rund 23 Prozent im Vergleich zu 2017.
Die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Evelyn Schötz, sprach in der „Rheinischen Post“ von einer „schleichenden finanziellen Belastung“ für Millionen Betroffene. Seit der Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 hätten zentrale Leistungen „massiv an Kaufkraft verloren“, erklärte Schötz. Was auf den ersten Blick wie moderate nominale Erhöhungen erscheine, erweise sich tatsächlich als reale Kürzung für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen seien. +++ adm











