Der deutsche Sozialstaat steht vor einem tiefgreifenden Umbau. Bund, Länder und Kommunen wollen Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer einzigen Hilfe zusammenführen. Das geht aus dem Bericht der Regierungskommission zur Sozialstaatsreform hervor, der an diesem Dienstag veröffentlicht werden soll und über den die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Der Bericht enthält 26 konkrete Empfehlungen, die nach dem Willen der Beteiligten nun zügig umgesetzt werden sollen. Ziel ist ein Sozialstaat, der einfacher, digitaler und vor allem treffsicherer wird – und damit den Menschen schneller und ohne Umwege hilft.
Kern des Reformvorhabens ist die Bündelung bislang getrennter Leistungen. Die künftige Grundsicherung soll das bisherige Bürgergeld mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag vereinen. Während die Grundsicherung das Existenzminimum von Bedürftigen absichert, richten sich Wohngeld und Kinderzuschlag bislang an Menschen mit geringem Einkommen, die nicht auf Grundsicherung angewiesen sind oder ohne Kinder nicht darauf angewiesen wären. Gerade diese Konstruktion sollte Betroffenen bisher den Gang zum Jobcenter ersparen. In der Praxis hat sie jedoch häufig das Gegenteil bewirkt: Wer Unterstützung benötigt, muss mehrere Anträge bei verschiedenen Behörden stellen – und wird nicht selten von einer Stelle zur nächsten geschickt. Dieses ineffiziente Nebeneinander soll mit der Reform beendet werden.
Denn das bisherige System leidet nicht nur an seiner Komplexität, sondern auch an fehlender Abstimmung zwischen den einzelnen Hilfen. Besonders deutlich wird das, wenn Menschen ihre Arbeitszeit erhöhen. Weitet etwa eine Mutter in der Grundsicherung ihre Stelle von Teilzeit auf Vollzeit aus, kann das paradoxe Folgen haben. Trotz deutlich mehr Arbeitsstunden bleibt am Ende kaum mehr Geld übrig, weil mit dem höheren Einkommen Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark gekürzt werden. Genau diese Anrechnungsregeln stehen nun auf dem Prüfstand. Die Kommission hält sie für ein zentrales Problem und fordert Änderungen, damit sich Arbeit tatsächlich lohnt und Mehrleistung nicht länger bestraft wird.
Auch das berüchtigte „Behörden-Pingpong“ soll der Vergangenheit angehören. Die Kommission schlägt dafür eine klare Arbeitsteilung vor. Künftig sollen für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher, also Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, die Jobcenter zuständig sein. Für alle anderen, etwa erwerbsunfähige Menschen, sollen die Sozialämter der Städte und Gemeinden verantwortlich bleiben. Eine vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur ist allerdings rechtlich nicht ohne Weiteres möglich. Dafür wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Der Bericht empfiehlt daher, den entsprechenden Artikel 91e Grundgesetz, der bislang eine andere Arbeitsteilung vorschreibt, „schnellstmöglich“ anzupassen.
Flankiert werden soll diese Neuordnung durch einen „digitalen Neustart des Sozialstaats“. Vorgesehen ist ein umfassender Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden – etwa zwischen Jobcentern, kommunalen Sozialämtern und Wohngeldstellen. Künftig sollen Behörden relevante Daten untereinander übermitteln können. Damit soll verhindert werden, dass Bürgerinnen und Bürger bei jedem Antrag immer wieder dieselben Angaben machen und lange Formulare ausfüllen müssen. Ein besonders weitreichender Schritt betrifft das Kindergeld: Es soll künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden, ganz ohne Antrag.
Bemerkenswert ist auch, wie diese Reformvorschläge zustande gekommen sind. Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht überwiegend mit Wissenschaftlern besetzt. Die Empfehlungen wurden vielmehr von staatlichen Akteuren selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, mehrere Länder wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände, darunter der Deutsche Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas (SPD).
Der Bericht markiert damit einen seltenen Schulterschluss über föderale Ebenen hinweg. Ob aus den Empfehlungen tatsächlich ein Sozialstaat wird, der einfacher, gerechter und digitaler funktioniert, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Wenn es gelingt, Leistungen zu bündeln, Anreize richtig zu setzen und Behördenwege zu verkürzen, könnte diese Reform mehr sein als nur ein weiterer Umbau – sie könnte ein längst überfälliger Neustart sein. +++ adm










