Neuer Hessischer Krankenhausplan: Hessen stellt die Weichen für die Klinik-Zukunft

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Hessen macht Ernst mit der Krankenhausreform! Am Donnerstag hat Gesundheitsministerin Diana Stolz im Hessischen Landtag den neuen Hessischen Krankenhausplan vorgestellt – und ließ keinen Zweifel daran, wie wichtig dieses Werk ist. Der Plan übersetze die große Krankenhausreform des Bundes „ins Hessische“ und sorge endlich für Planungssicherheit im stationären Bereich. Für Stolz steht fest: „Die Menschen in Hessen müssen wissen, dass sie sich im Not- und Krankheitsfall sicher sein können, medizinisch gut versorgt zu sein.“ Genau dieses Versorgungsziel stehe über allem.

Der neue Krankenhausplan sei ein echtes Steuerungsinstrument, betonte die Ministerin. Hessen bekomme damit erstmals eine deutlich aktivere Krankenhausplanung als bisher. Durch fest vorgeschriebene Kriterien und klar definierte Qualitätsstandards solle sich die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Stolz sprach von einem „echten Plan“, der nicht nur beschreibt, sondern gestaltet – und der die größte Reform im Krankenhauswesen aktiv begleitet.

Auch die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) begrüßt den Schritt. Deren Präsident Prof. Dr. Christian Höftberger erklärte, der neue Hessische Krankenhausplan markiere einen entscheidenden Meilenstein für die Umsetzung der Bundesreform in Hessen. Der Plan sei nicht länger nur eine Bestandsaufnahme, sondern ein aktiv gestaltender, zukunftsgerichteter Rahmen für die Krankenhausplanung. Die HKG sei frühzeitig und intensiv eingebunden gewesen, der enge Austausch mit dem Land habe klare Landesziele ermöglicht und gleichzeitig den notwendigen Gestaltungsspielraum erhalten.

Im bundesweiten Vergleich sieht Höftberger Hessen deutlich vorne. Der inhaltlich detaillierte und gemeinsam erarbeitete Krankenhausplan bilde nun eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte. Die HKG werde die Umsetzung weiterhin konstruktiv und partnerschaftlich begleiten – mit dem klaren Ziel, die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung der Hessinnen und Hessen langfristig zu sichern. Besonders wichtig sei, dass Anträge im weiteren Verfahren überprüft oder angepasst werden können. Das zeige, dass Planung nicht starr sei, sondern als lernender Prozess im ständigen Dialog zwischen Land und Krankenhäusern verstanden werde.

Gesundheitsministerin Stolz nannte den Krankenhausplan ein „Gemeinschaftswerk“, das hoch akzeptiert sei. In mehr als 20 Sitzungen sei der Plan in einem transparenten Verfahren gemeinsam mit allen Partnern erarbeitet worden. Seit ihrem Amtsantritt gehe Hessen diesen Weg bewusst partnerschaftlich, betonte die Ministerin.

Erst am Mittwoch hatte es eine weitere Runde des Austauschs mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der hessischen Versorgungskonferenzen gegeben. Dazu zählen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus den sechs hessischen Versorgungsregionen, Träger, Kommunale und Kassenvertreter. Für die gesetzlichen Krankenkassen unterstrich Claudia Ackermann vom Verband der Ersatzkassen, dass der bisherige Prozess positiv verlaufen sei. Die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen erklärte stellvertretend für die Ersatzkassen und die Krankenkassenverbände: Der neue Krankenhausplan sei mit allen Beteiligten auf Augenhöhe erarbeitet worden und biete die Chance für eine aktive und realistische Krankenhausplanung. Ein solches partnerschaftliches Vorgehen sei bundesweit keineswegs selbstverständlich. Nun gehe es darum, die bedarfsgerechte Transformation der Krankenhausstrukturen konsequent voranzutreiben und dabei insbesondere die Qualität in den Mittelpunkt zu stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen wollten diesen Prozess weiterhin engagiert und konstruktiv begleiten, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken.

Ein zentrales Ziel des neuen Plans ist die Verbesserung der Behandlungsqualität durch klar definierte Standards. In einer Anhörung konnten alle Beteiligten nochmals Stellung nehmen. Der Krankenhausplan regelt die vom Bund geforderte Umstellung auf Leistungsgruppen, definiert strategische und operative Ziele und legt Auswahlkriterien fest – etwa dann, wenn mehr Kliniken eine Leistungsgruppe beantragen, als für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sind.

Stolz machte deutlich, wie konkret diese Qualitätsanforderungen sind. Wer etwa eine „Stroke Unit“ anbieten will, braucht mindestens drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Neurologie sowie Geräte wie CT oder MRT. Zusätzlich müssen weitere Leistungsgruppen wie Neurologie, Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin und Allgemeine Neurochirurgie erbracht werden. Auch bei der Brustkrebsbehandlung soll die Qualität steigen, da diese künftig an eine eigene Leistungsgruppe gekoppelt ist und strengeren Kriterien unterliegt. Darüber hinaus wurde für onkologische Leistungsgruppen ein zusätzliches Auswahlkriterium eingeführt: der Status als G-BA-Zentrum. Ziel ist es, Behandlungen in den Krankenhäusern zu konzentrieren, die nicht nur die Voraussetzungen der Leistungsgruppen erfüllen, sondern auch die hohen Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für onkologische Zentren. Die Latte liege bewusst hoch – im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Stefan Sydow, Leiter der Abteilung Gesundheit im Hessischen Gesundheitsministerium, erklärte, der neue Krankenhausplan schaffe die Grundlage dafür, wie die stationäre Versorgung in Zukunft sichergestellt werde. Ziel sei eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und regional ausgerichtete Versorgung, die sich an klaren Qualitätskriterien, verlässlichen Erreichbarkeiten und am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung orientiere. So sei festgeschrieben, dass medizinische Leistungen der Notfallversorgung im Regelfall überall in Hessen innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein müssen. Für Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin gelten 40 Minuten. All diese Vorgaben dienten dem übergeordneten Ziel der Versorgungs- und Patientensicherheit.

Zum Abschluss machte Gesundheitsministerin Stolz klar: Hessen wolle erneut beispielgebend sein. Man habe echten Reformwillen im Sinne einer bestmöglichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Hessen wolle die stationäre Versorgung der Zukunft aktiv gestalten. „Auf Hessen ist Verlass“, sagte Stolz.

An der Erarbeitung des Hessischen Krankenhausplans waren alle wesentlichen Verbände und Organisationen des Krankenhauswesens beteiligt – darunter die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen- und Ersatzkassenverbände, der Landesausschuss der Privaten Krankenversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigung, Kommunale Spitzenverbände, Pflege- und Patientenvertretungen, mehrere Ministerien, Rettungsdienste, Qualitäts- und Prüfstellen sowie zahlreiche weitere Akteure aus dem Gesundheits- und Rettungswesen. Gemeinsam haben sie den Fahrplan für die Klinik-Zukunft in Hessen geschrieben. +++

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