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Netzpaket sorgt für Aufregung: Ausbau der Erneuerbaren könnte ausgebremst werden

Das Bundeswirtschaftsministerium plant offenbar Gesetzesänderungen, die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich erschweren könnten. Das geht zumindest aus einem Entwurf des sogenannten „Netzpakets“ hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Das 36-seitige Papier trägt das Datum 30. Januar und enthält Regelungen, die insbesondere in ohnehin belasteten Regionen für Unruhe sorgen dürften.

Demnach sollen Gebiete, in denen es bereits heute regelmäßig zu Engpässen im Stromnetz kommt, für neue Ökostromanlagen deutlich unattraktiver werden. Konkret ist vorgesehen, dass Regionen, in denen im Vorjahr mehr als drei Prozent der produzierten Strommenge nicht ins Netz eingespeist werden konnten, künftig als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ausgewiesen werden. Für Projektierer hätte das spürbare Folgen: Wer in solchen Gegenden neue Anlagen errichten will, soll zwar noch einen schnellen Netzanschluss erhalten, dafür aber auf Entschädigungen bei möglichen Abregelungen für bis zu zehn Jahre verzichten müssen.

Hintergrund ist die sogenannte Abregelung. Um eine Überlastung der Netze zu verhindern, drosseln Netzbetreiber regelmäßig Wind- und Solaranlagen oder schalten sie zeitweise komplett ab. Das passiert vor allem dann, wenn bei starkem Wind oder intensiver Sonneneinstrahlung mehr grüner Strom produziert wird, als die bestehenden Leitungen transportieren können. Bislang erhalten die betroffenen Betreiber für den nicht eingespeisten Strom stets eine Entschädigung, die fest in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen für neue Projekte einkalkuliert ist. Ein Verzicht auf diese Zahlungen dürfte nach Einschätzung aus der Branche zahlreiche Vorhaben „killen“. Zumal es schon heute „recht viele“ Regionen in Deutschland gebe, in denen die Abregelungsquote von drei Prozent überschritten werde.

Doch damit nicht genug: Der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium sieht zudem vor, dass Netzbetreiber von den Erbauern neuer Ökostromanlagen künftig sogenannte Baukostenzuschüsse verlangen dürfen. Die Unternehmen sollen sich demnach teilweise an der „Optimierung, Verstärkung und dem Ausbau“ der Stromnetze beteiligen. Auch das würde die ohnehin hohen Investitionskosten für neue Projekte weiter in die Höhe treiben.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt grundsätzlich, dass an Maßnahmen für eine „bessere Synchronisierung des Ausbaus von Erneuerbaren und Netzen“ gearbeitet werde. Diese sollen „zu gegebener Zeit öffentlich konsultiert“ werden. Gleichzeitig verweist das Ministerium auf den enormen Druck auf die Netze. Betreiber von Großbatteriespeichern hätten die Netzbetreiber mit einer regelrechten „Antragsflut“ überschüttet. Insgesamt seien Anträge für Speicheranschlüsse mit einer Leistung von rund 400 Gigawatt eingegangen – obwohl bereits jetzt klar sei, dass nur ein Bruchteil dieser Projekte tatsächlich realisierbar sein werde.

Hinzu kommt, dass neben Ökostromanlagen und Speichern auch Industrieanlagen, Rechenzentren, Ladeinfrastrukturen, Telekommunikationsnetze und weitere Großverbraucher um dieselben Netzanschlüsse konkurrieren. „Den Betreibern fehlt derzeit der rechtliche Handlungsspielraum, Begehren zu priorisieren“, heißt es dazu. Genau hier soll das Netzpaket ansetzen und die Bedingungen künftig neu ordnen – auch wenn das für den Ausbau der erneuerbaren Energien erhebliche Bremswirkungen haben könnte. +++

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