Der Lebensmittelkonzern Nestlé ruft mehrere Chargen von Babynahrung zurück, weil diese möglicherweise mit einem durch Bakterien verursachten Toxin belastet sind. In den betroffenen Produkten könnte sich Cereulid befinden, ein Giftstoff, der bei Säuglingen zu Erbrechen und Durchfall führen kann. Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert in diesem Zusammenhang umfassende Transparenz von Nestlé sowie Konsequenzen für den Konzern und erneuert ihre Forderung nach schärferen Strafen bei Lebensmittelskandalen.
Nach Angaben von foodwatch musste Nestlé am heutigen Tag mehrere Säuglingsnahrungsprodukte der Marken „Beba“ und „Alfamino“ zurückrufen. Grund dafür ist der Verdacht, dass die Produkte mit Cereulid kontaminiert sein könnten. Unklar ist aus Sicht der Verbraucherorganisation jedoch weiterhin, seit wann Nestlé und die zuständigen Behörden von dem Problem wussten und welche Schritte bislang unternommen wurden. foodwatch kritisierte, dass viele zentrale Fragen offenblieben und verlangte die vollständige Veröffentlichung aller relevanten Informationen.
„Nestlé behauptet, dass bisher keine Symptome oder Erkrankungen aufgetreten sind, dabei ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar – denn der Rückruf kam erst heute Vormittag“, sagte Alina Nitsche von foodwatch. Entscheidend sei nun, dass der Konzern offenlege, wann die Verunreinigung festgestellt wurde und welche Maßnahmen daraufhin ergriffen worden seien. Alle Informationen müssten transparent gemacht werden, auch weil Nestlé nicht zum ersten Mal mit Problemen bei seinen Produkten in der Kritik stehe.
Über den konkreten Rückruf hinaus fordert foodwatch erneut eine Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schwerwiegenden Verstößen müssten Sanktionen und Geldstrafen verhängt werden, die für große Konzerne tatsächlich abschreckend wirkten. Bislang kämen Lebensmittelfirmen nach Ansicht der Organisation häufig ungestraft oder lediglich mit Verwarnungen und vergleichsweise geringen Geldstrafen davon. Als Beispiel verwies foodwatch auf den Skandal um illegal gefiltertes Mineralwasser: Nestlé wurde 2024 in Frankreich zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt. Angesichts eines Gewinns von mehr als 11 Milliarden Schweizer Franken benötige der Konzern rechnerisch lediglich 99 Minuten, um diese Strafe zu erwirtschaften.
foodwatch erinnerte zudem daran, dass Nestlé mit seinen Babyprodukten bereits in der Vergangenheit in der Kritik gestanden habe. So habe die Verbraucherorganisation vor einigen Jahren bei Labortests krebsverdächtige Mineralölrückstände in Nestlé-Säuglingsmilch nachgewiesen. Aktuell müsse sich der Konzern außerdem in den USA einem Verfahren stellen, in dem es um Schwermetalle in seiner Babynahrung gehe.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Rückruf hat foodwatch Nestlé sowie die zuständige Lebensmittelbehörde in Hessen schriftlich aufgefordert, eine Reihe konkreter Fragen zu beantworten. Dabei geht es unter anderem darum, wann die Kontamination erstmals festgestellt wurde, in welcher Produktionsstätte dies geschah und zu welchem Zeitpunkt das Unternehmen die zuständige Behörde informierte. Außerdem will foodwatch wissen, ob die Verunreinigung durch Eigenkontrollen des Unternehmens oder durch behördliche Überprüfungen entdeckt wurde, welche Maßnahmen neben dem öffentlichen Rückruf eingeleitet wurden und um welchen Zulieferer es sich handelt, dessen Produkte die Kontamination verursacht haben. +++ adm









