Der Deutsche Mieterbund (DMB) zeigt sich erfreut über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das der gewinnbringenden Untervermietung von Wohnungen einen Riegel vorschiebt. Die Karlsruher Richter stellten klar, dass Mieter ihre Wohnung nicht dazu nutzen dürfen, sie mit Profit weiterzuvermieten. Damit sei eindeutig festgelegt, dass Untervermietung und Möblierung nicht als Schlupfloch missbraucht werden dürfen, um die Mietpreisbremse zu umgehen und Kasse zu machen, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“.
Aus Sicht des Mieterbundes ist das Urteil ein deutliches Signal – und ein Auftrag an die Politik. Nun sei der Gesetzgeber gefragt, so Weber-Moritz. Sie forderte klare gesetzliche Regeln für Möblierungszuschläge, feste Obergrenzen und volle Transparenz in Mietverträgen. Wohnen sei die Basis für ein sicheres Leben, betonte die Präsidentin, und die Vermietung von Wohnraum dürfe nicht als Freibrief für maximale Renditen verstanden werden. +++










