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Mehr Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter-Entscheidungen

Immer mehr Ärger mit dem Jobcenter: Im Jahr 2025 ist die Zahl der Widersprüche und Klagen rund um das Bürgergeld deutlich gestiegen. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag mit. Insgesamt gingen 501.667 Widersprüche bei den Jobcentern ein. Das sind 78.310 mehr als noch im Vorjahr. Auch die Zahl der Klagen legte zu: Sie stieg um 4.379 auf insgesamt 53.164 Verfahren.

Besonders häufig ging es bei den Widersprüchen um die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Ebenfalls oft beanstandet wurden die Aufhebung und Rückforderung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen. Viele Widersprüche landeten zudem in der Kategorie „Sonstiges“. Dazu zählen unter anderem Fälle, in denen Bürgergeld wegen Überzahlungen einbehalten wurde oder Leistungsberechtigte angeblich ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen waren. Auch bei den Klagen dominierten ähnliche Themen: Am häufigsten stritten die Beteiligten über die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Leistungen sowie über die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.

Im Jahr 2025 bearbeiteten die Jobcenter insgesamt 476.728 Widersprüche. Rund 61 Prozent davon wurden entweder zurückgewiesen oder von den Leistungsberechtigten selbst wieder zurückgezogen. In 147.213 Fällen wurde die ursprüngliche Entscheidung jedoch geändert. Bei knapp der Hälfte dieser Fälle konnte erst im Widerspruchsverfahren neu entschieden werden, weil Unterlagen zuvor gefehlt hatten oder Mitwirkungspflichten erst nachträglich erfüllt wurden. In 42.303 Fällen lag laut Statistik eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Jobcenter vor.

Auch die Gerichte hatten viel zu tun: Insgesamt konnten 52.858 Klagen im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. In etwa zwei Dritteln der Fälle bestätigten die Gerichte das Vorgehen der Jobcenter. In knapp einem Drittel der Verfahren führten die Klagen allerdings zu einer neuen Entscheidung. +++ adm

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