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Mehr AfD-Mitarbeitern als bekannt Zugang zum Bundestag verwehrt

Der Bundestag hat in der laufenden Wahlperiode deutlich mehr Mitarbeitern der AfD den Zugang zum Parlament verweigert als bislang öffentlich bekannt war. Nach Informationen des „Spiegel“ hat die Bundestagsverwaltung sieben Personen keinen Hausausweis für den Bundestag ausgestellt. In zwei weiteren Fällen wurde der Zugang zu den IT-Systemen des Parlaments abgelehnt.

Bei sämtlichen betroffenen Personen handelt es sich dem Bericht zufolge um Mitarbeiter der AfD. Die Bundestagsverwaltung selbst äußert sich zu den einzelnen Fällen nicht. Laut „Spiegel“ werden mehreren der gesperrten Personen rechtsextreme Bezüge oder einschlägige Vorstrafen vorgeworfen. Andere sollen durch enge oder vertiefte Kontakte nach Russland aufgefallen sein.

Die Bundestagsfraktion der AfD bestätigte auf Nachfrage des Nachrichtenmagazins, dass es entsprechende Entscheidungen der Verwaltung gegeben habe. Zu den konkreten Hintergründen oder Vorwürfen machte die Fraktion demnach jedoch keine Angaben.

Bislang hat der Ausschluss von der Sicherheitsprüfung für die Betroffenen kaum praktische Konsequenzen. Mitarbeiter, die keinen Hausausweis erhalten oder keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages bekommen, werden weiterhin aus Steuermitteln bezahlt. Sie dürfen das Parlament zwar nicht betreten, können jedoch weiterhin für Abgeordnete arbeiten.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) will diesen Zustand nun ändern. Sie plant eine Reform des Abgeordnetengesetzes, um zu verhindern, dass Personen mit gravierenden Sicherheitsbedenken weiterhin auf Kosten der Steuerzahler beschäftigt werden können. In einem Schreiben an die Fraktionen spricht Klöckner von einer „Regelungslücke“, die geschlossen werden müsse. „Kein Zutritt wegen gravierender Sicherheitsbedenken, aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag im Bundestag bei einem Abgeordneten, bezahlt aus Steuergeld – das ist ein Widerspruch, der für mich nicht zu erklären ist“, sagte Klöckner dem „Spiegel“. +++ fdim

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