Die Linke warnt vor einem drastischen Anstieg der Altersarmut in Deutschland. Hintergrund ist eine Anfrage der Partei im Bundestag zum rechnerischen Rentenniveau bei unterschiedlichen Bruttoverdiensten. Über die Antwort der Bundesregierung berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Demnach wäre nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums bei einem über 45 Jahre konstanten Bruttostundenlohn in Vollzeit ein Stundenlohn von 19,99 Euro erforderlich, um auf eine monatliche Rente von 1.381 Euro zu kommen. Dieser Betrag entspricht der aktuellen Armutsrisikoschwelle für Alleinlebende. Für eine Rente von 1.200 Euro läge der rechnerische Stundenlohn bei knapp 16 Euro, für 1.500 Euro bei mehr als 21 Euro pro Stunde. Um im Alter 1.700 Euro Rente zu erhalten, wären demnach rund 25 Euro pro Stunde nötig, für 2.000 Euro sogar knapp 29 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im April 2025 rund 18,9 Millionen abhängig Beschäftigte weniger als 20 Euro brutto pro Stunde. 11,4 Millionen Beschäftigte lagen unter 16 Euro pro Stunde, mehr als 22 Millionen unter 22 Euro.
Linken-Politiker Dietmar Bartsch sieht darin ein strukturelles Problem. „Wenn jede zweite gesetzliche Rente in Richtung Armutsrisiko rutscht, ist das kein Ausrutscher, sondern Systemversagen“, sagte Bartsch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine gesetzliche Rente, bei der der Mindestlohn auch nach Erhöhungen fast zwangsläufig in Altersarmut führt, hat ein massives Legitimationsproblem.“
Der berechnete Stundenlohn von 20 Euro, der notwendig sei, um der Armutsgrenze zu entkommen, sei für die Hälfte der Beschäftigten derzeit unerreichbar, so Bartsch weiter. „Das zeigt: Deutschland hat kein individuelles, sondern ein strukturelles Renten- und Lohnproblem.“ Daraus folge die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform. „Dieses System braucht eine grundlegende Rentenreform – und ein höheres Rentenniveau.“
Das Bundesarbeitsministerium relativiert die Schlussfolgerungen jedoch. In seiner Antwort weist es darauf hin, dass aus den Modellrechnungen keine direkten Rückschlüsse auf das individuelle Altersarmutsrisiko gezogen werden könnten. Die Armutsrisikoschwelle sei ein statistisches Konstrukt, das auf dem Nettoäquivalenzeinkommen basiere und alle Einkommen eines Haushalts berücksichtige. Sie gebe keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit und sei nicht mit einer einzelnen Einkommensart wie der gesetzlichen Rente vergleichbar. Zudem seien andere Alterseinkommen von Rentnerinnen und Rentnern jenseits der gesetzlichen Rente in den Berechnungen nicht enthalten. Auch die Annahme eines über 45 Jahre gleichbleibenden Stundenlohns sei als Grundlage der Modellrechnung unrealistisch. +++ adm










