Nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke zog die hessische Landesregierung Konsequenzen. Mit dem Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“ wurden im Jahr 2020 zahlreiche Maßnahmen gegen Hass-Postings im Internet auf den Weg gebracht. Ziel war es, dem wachsenden Hass im Netz etwas entgegenzusetzen – sichtbar, niedrigschwellig und für Bürger leicht zugänglich. Herzstück des Programms wurde die Meldestelle „hessengegenhetze.de“. Über sie konnten rassistische, volksverhetzende oder anderweitig problematische Äußerungen im Internet ohne großen Aufwand gemeldet werden. Die Hetze nach dem Mord an Walter Lübcke hatte in drastischer Weise gezeigt, wie notwendig ein solches Angebot war.
Die Zahlen sprechen für sich: Seit der Gründung von „Hessen gegen Hetze“ ist die Zahl der eingehenden Hinweise kontinuierlich gestiegen – von zunächst rund 2.000 auf zuletzt etwa 37.000 Hinweise pro Jahr. Insgesamt gingen seit Bestehen der Meldestelle rund 85.000 Inhalte ein, darunter zahlreiche eindeutig strafbare Posts.
Zum fünfjährigen Bestehen der Meldestelle ließ die Landesregierung das Angebot evaluieren. Das Ergebnis liegt seit Mitte des Jahres vor – und fällt deutlich aus. Die breite Ausrichtung und der umfangreiche Aufgabenkatalog passen nach Einschätzung der Prüfer nicht mehr zur heutigen Situation. Zudem geriet die Meldestelle in die Kritik, weil sie sich auch mit öffentlichkeitswirksamen Einzelfällen befasste, die keinen Bezug zu Hessen hatten. In mehreren Fällen führten Meldungen der hessischen Stelle zu Maßnahmen der Justiz in anderen Bundesländern.
Innenminister Roman Poseck stellte nun die geplante Neuausrichtung vor. Er betonte, dass die Meldestelle und das Aktionsprogramm vor mehr als fünf Jahren eine richtige und wichtige Antwort auf den extremistischen Mord an Dr. Walter Lübcke gewesen seien. Hass und Hetze hätten sich damals ungehemmt im Netz ausgebreitet, insbesondere in den sozialen Medien. Diese Entwicklung habe die Landesregierung nicht ignorieren können. Es habe klar gemacht werden müssen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.
Gleichzeitig stellte Poseck klar, dass die Meldestelle lediglich eine erste Bewertung von gemeldeten Inhalten vornehme, nicht aber über deren strafrechtliche Relevanz entscheide. Diese Entscheidung liege ausschließlich bei den zuständigen Staatsanwaltschaften der jeweils betroffenen Bundesländer. Die Kritik an der Arbeit der Meldestelle, insbesondere im sogenannten Fall Bolz, habe er sehr ernst genommen. Auch wenn der Kampf gegen Hass und Hetze wichtig sei, dürfe man nicht über das Ziel hinausschießen. Meinungsfreiheit müsse geschützt und ein Klima des Anschwärzens verhindert werden. In diesem konkreten Fall hätte er sich vor allem ein anderes Vorgehen der Berliner Justiz gewünscht.
Besonders brisant: Mehr als 90 Prozent der eingehenden Meldungen hätten keinerlei Bezug zu Hessen. Kein Beteiligter wohne im Land. Poseck machte deutlich, dass es nicht richtig sein könne, Serviceleistungen für ganz Deutschland zu erbringen und dafür am Ende selbst am Pranger zu stehen. Künftig werde man deshalb nur noch Fälle mit Hessenbezug bearbeiten. Doppelstrukturen mit Polizei und Staatsanwaltschaften sollen vermieden werden – zumal Strafverfolgungsbehörden heute deutlich besser online erreichbar seien als noch zur Gründungszeit der Meldestelle.
Die dadurch entstehenden Freiräume sollen künftig für eine bessere Begleitung von Betroffenen genutzt werden. Viele Opfer von Hass und Hetze seien verunsichert, hätten konkrete Sorgen und Fragen, etwa zur Löschung von Inhalten im Netz. In hessischen Fällen solle hier künftig gezielter unterstützt werden. Aus Sicht des Innenministers ist die Neuausrichtung ein notwendiger Schritt, um ausufernde Tätigkeiten zu vermeiden, Doppelstrukturen abzubauen und einen echten Mehrwert für die Menschen in Hessen zu schaffen. Die Erfahrungen mit der neuen Struktur sollen sorgfältig evaluiert werden.
Konkret bedeutet das mehrere Änderungen: Die bisherige „Meldestelle“ wird umbenannt und heißt künftig „Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz“. Damit soll der neue Schwerpunkt deutlich gemacht werden. Zukünftig werden nur noch Hinweise mit erkennbarem Hessenbezug entgegengenommen – sei es durch Betroffene, Täter oder den Sachverhalt selbst. Rund 93 Prozent der bisherigen Hinweise fallen damit künftig weg.
Auch als Anlaufstelle für Strafanzeigen wird die Stelle nicht mehr dienen. Etwa 11 Prozent der bisherigen Hinweise kamen von Betroffenen, die eine Strafanzeige erstatten wollten, etwa wegen Beleidigung oder Bedrohung. Diese Anliegen sollen künftig direkt bei der Polizei, etwa über die Online-Wache, platziert werden. Hinweisgeber werden digital dorthin weitergeleitet.
Eine weitere Änderung betrifft anonyme Meldungen. Bislang erhielten alle Hinweisgeber eine Rückmeldung zum Prüfungsergebnis. Das habe Anreize für sogenannte Vielmelder geschaffen. Künftig wird es keinen Rückkanal mehr für Hinweisgeber geben, die lediglich pseudonyme Kontaktdaten angeben.
Stattdessen rückt Beratung, Aufklärung und Information stärker in den Fokus. Betroffene sollen künftig bereits im Meldeformular auf Beratungsangebote hingewiesen werden. Wer Unterstützung benötigt, erhält möglichst passgenaue Hinweise, konkrete Beratungsangebote oder – falls nötig – ein persönliches Beratungsgespräch. Das gilt auch für Sachverhalte außerhalb des Internets. Zusätzlich will die neue Anlaufstelle verstärkt durch Aufklärung und Informationsangebote, etwa Vortragsveranstaltungen, gegen Hass und Hetze aktiv werden.
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