Zu einem ebenso kuriosen wie brisanten Einsatz wurde die Autobahnpolizei am Donnerstag gegen 22.15 Uhr gerufen. Ein aufmerksamer Bürger hatte Alarm geschlagen, weil ein Sprinter-Fahrer während einer Kurierfahrt auf der A7 in Höhe Kirchheim offenbar nichts Besseres zu tun hatte, als sein Smartphone zu nutzen – und seine Fahrt live auf einer bekannten Videoplattform ins Internet zu streamen.
Nach bisherigen Erkenntnissen war der 25 Jahre alte Fahrer aus dem Landkreis Ansbach bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs, die Fahrbahn war stellenweise schneebedeckt. Doch statt sich voll auf den Verkehr zu konzentrieren, soll der Mann während der Fahrt nicht nur einen Livestream betrieben haben, sondern parallel auch noch Fragen aus dem Chat beantwortet haben, die auf dem Display seines Smartphones erschienen. Zuschauer waren also quasi in Echtzeit dabei, während der Transporter über die winterliche Autobahn rollte.
Beamte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld machten sich daraufhin auf die Suche nach dem beschriebenen Fahrzeug. Im weiteren Verlauf gelang es ihnen, den Transporter zu lokalisieren und schließlich einer Kontrolle zu unterziehen. Damit war der ungewöhnliche Auftritt auf der Autobahn beendet. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt eingeleitet. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, drohen dem 25-Jährigen mindestens 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Besonderheit dieses Einsatzes sorgte auch bei den Beamten für Aufmerksamkeit: Das mutmaßliche Beweismittel konnte im wahrsten Sinne des Wortes „live“ gesichert werden, da der Stream während der Fahrt lief.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Tatbestand der verbotenen Handynutzung bereits dann erfüllt sein kann, wenn ein Smartphone während der Fahrt bedient oder betrachtet wird. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das Handy in der Hand gehalten wird. Auch das Ablesen von Nachrichten, das Bedienen eines Displays oder das Interagieren mit einer laufenden Anwendung kann als verbotswidrige Nutzung gelten, sofern hierfür der Blick von der Fahrbahn abgewendet oder das Gerät bestimmungsgemäß verwendet wird.
Ablenkung zählt im Übrigen zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen sollte die volle Aufmerksamkeit auf der Fahrbahn liegen – und nicht auf einem Livestream. +++ adm










