Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahlreform von CDU und SPD ist mehr als eine juristische Entscheidung. Es ist ein politisches Signal von erheblicher Tragweite. Die Richter haben eine Reform gestoppt, die tief in die Spielregeln der kommunalen Demokratie eingegriffen hätte – und sie haben damit einer Regierungsmehrheit Grenzen aufgezeigt, die diese Grenzen offenbar aus dem Blick verloren hatte.
Die geplante Änderung des Kommunalwahlrechts war von Beginn an hoch umstritten. CDU und SPD wollten das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren zur Sitzverteilung durch das d’Hondt-Verfahren ersetzen. Kritiker warnten früh, dass diese Umstellung vor allem größeren Parteien zugutekäme, während kleinere Parteien und Wählergruppen strukturell benachteiligt würden. Genau diese Sorge hat das Gericht nun bestätigt. Die Reform ist verfassungswidrig. Punkt.
Für die FDP, die mit ihrer Landtagsfraktion geklagt hatte, ist das Urteil eine Bestätigung – politisch wie inhaltlich. Der FDP-Kreisverband Fulda spricht von einer klaren Niederlage für die Landesregierung. Kreis- und Fraktionsvorsitzender Mario Klotzsche wirft CDU und SPD vor, trotz massiver verfassungsrechtlicher Warnungen an einer Reform festgehalten zu haben, die vor allem einem Zweck gedient habe: mehr Mandate für die großen Parteien. Aus liberaler Sicht wurde hier bewusst an den Spielregeln der Demokratie gedreht, um sich Vorteile zu verschaffen.
Das ist ein schwerer Vorwurf. Doch er lässt sich nicht leicht vom Tisch wischen. Wahlrecht ist kein normales Gesetz. Es regelt, wie politischer Wille in Macht übersetzt wird. Wer daran Hand anlegt, trägt eine besondere Verantwortung – und muss sich erst recht an Fairness, Ausgewogenheit und Transparenz messen lassen. „Mit dem Kopf durch die Wand“ zu gehen, wie Klotzsche es formuliert, mag in politischen Debatten gelegentlich funktionieren. Bei den Grundregeln der Demokratie ist es fatal.
Was auf dem Spiel stand, zeigt sich beim Blick auf die möglichen Folgen der Reform. Nach Einschätzung der FDP hätte die Änderung die kommunale Demokratie spürbar verzerrt. Nicht mehr die Stimmen der Wählerinnen und Wähler hätten über Mehrheiten entschieden, sondern ein Rechenverfahren, das systematisch zugunsten der großen Parteien wirkt. Politische Vielfalt in Stadt- und Gemeindeparlamenten wäre geschwächt worden, lokale Initiativen und neue Ideen hätten es schwerer gehabt. Ein gefährlicher Präzedenzfall wäre entstanden: Wenn Regierungsmehrheiten Wahlregeln nach eigenem Vorteil verändern können, gerät das Vertrauen in die Demokratie ins Rutschen.
Auch ganz konkret, etwa im Landkreis Fulda, hätte die Reform Folgen gehabt. Im Kreistag sowie in Stadt- und Gemeindeparlamenten wären Mandate verschoben worden – zulasten kleinerer Parteien und lokaler Wählergruppen, ohne dass sich der Wählerwille geändert hätte. Nun bleibt das bewährte Hare/Niemeyer-Verfahren bestehen. Für viele ist das eine gute Nachricht.
Die Kritik kommt dabei nicht nur von den Liberalen. Auch die GRÜNEN sprechen von einem „Scheitern mit Ansage“. Fraktionsvorsitzender Mathias Wagner erinnert daran, dass zahlreiche Expertinnen und Experten sowie GRÜNE und FDP die Landesregierung früh gewarnt hätten. CDU und SPD hätten dennoch versucht, sich durch die Änderung des Auszählverfahrens Vorteile zu sichern. Diese Selbstherrlichkeit habe das Gericht nun klar zurückgewiesen. Besonders scharf fällt die Kritik am Innenminister aus, der selbst einmal Präsident des Staatsgerichtshofs war und es nach Ansicht der GRÜNEN besser hätte wissen müssen.
Brisant ist auch der Zeitpunkt. 46 Tage vor der Kommunalwahl entsteht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, das Wahlrecht sei zum Spielball parteipolitischer Interessen geworden. Für die Kommunen bedeutet das Urteil organisatorischen Aufwand: Vorarbeiten müssen verworfen, Auszählungen neu vorbereitet werden. Das beschädigt Vertrauen – nicht in das Gericht, sondern in die politische Führung.
Innenminister Roman Poseck spricht von Rechtsklarheit, bezeichnet das Urteil aber als überraschend. Bislang hätten Verfassungsgerichte das d’Hondt-Verfahren als zulässig angesehen. Dass der Staatsgerichtshof nun unter wahlmathematischen Gesichtspunkten anders entscheide, sei zu respektieren, aber nicht vorhersehbar gewesen. Die Landesregierung werde das Urteil selbstverständlich umsetzen, betont Poseck, und zur Kommunalwahl wieder Hare/Niemeyer anwenden. Die technische Umstellung sei problemlos möglich.
Doch die eigentliche Frage reicht über technische Details hinaus. Sie lautet: Wie gehen Regierungen mit der Macht um, die ihnen auf Zeit übertragen ist? Das Wahlrecht ist kein Instrument zur Mehrheitsoptimierung. Es ist das Fundament demokratischer Legitimation. Wer daran rüttelt, riskiert mehr als eine Niederlage vor Gericht. Er riskiert Vertrauen.
Dass der Staatsgerichtshof hier eine klare Grenze gezogen hat, ist deshalb gut für die Demokratie. Gut für die Kommunen. Und gut für die Bürgerinnen und Bürger. CDU und SPD sollten dieses Urteil nicht nur umsetzen, sondern verstehen. Spielregeln der Demokratie sind keine Verhandlungsmasse. Sie sind das, was Politik überhaupt erst legitim macht. +++ redaktion ohr










