Der Wahlausschuss der Stadt Fulda hat am Freitag, 16. Januar, über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, zu den Ortsbeiräten sowie für die Ausländerbeiratswahl entschieden. Die Kommunalwahl findet am 15. März 2026 statt.
Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung waren insgesamt zwölf Wahlvorschläge eingereicht worden. In allen Fällen erfüllten die Parteien und Wählergruppierungen die formalen Voraussetzungen, sodass der Wahlausschuss sämtliche Vorschläge zuließ. Damit treten bei der Wahl am 15. März zwölf Parteien und Gruppierungen an.
Zugelassen wurden in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Alternative für Deutschland (AfD), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) sowie die Freie Demokratische Partei (FDP). Es folgen Die Linke (Die Linke), die Christliche Wähler-Einheit e.V. (CWE), die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI), Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C), Volt Deutschland (Volt), die FREIEN WÄHLER sowie die Wählergruppe FGG (Fulda Gemeinsam Gestalten).
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich bei den ersten fünf Wahlvorschlägen nach den Ergebnissen der jüngsten Landtagswahl. Die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den Ergebnissen der Kommunalwahl 2021 oder werden ausgelost, sofern Parteien oder Gruppierungen erstmals antreten.
Auch für die Ausländerbeiratswahl hat der Wahlausschuss die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und zugelassen. Zur Wahl stehen die Internationale Sozialdemokratische Liste (ISL), die Liste Friedensbrücke (FB), die Demokratische Union Fulda (DUF), die Alternative für Deutschland – AfD sowie die Internationale Gruppe Ausländerbeirat (IGA). Die Reihenfolge dieser Listen auf dem Stimmzettel wird ausgelost.
Die wahlrechtlich vorgeschriebene Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt ab Dienstag, 22. Januar 2026. +++ fdim










