Die Zahlen sind erschütternd – und sie setzen die Politik unter Druck. Union und SPD wollen sogenannte „Femizide“ künftig härter bestrafen. „Der strafrechtliche Schutz von Frauen muss konsequent verbessert werden“, sagte der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Plum macht deutlich: „Die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts verlangt eine klare und wirksame gesetzgeberische Antwort.“ Zuvor hatten SPD-Rechtspolitiker in einer „Schweriner Erklärung“ eine „angemessene Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers“ gefordert.
Der Hintergrund: Laut aktuellem Lagebericht des Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2024 insgesamt 308 Frauen und Mädchen getötet, 191 von ihnen durch einen Menschen aus ihrem näheren Umfeld. Zahlen, die die Debatte weiter anheizen.
Zwar wollen beide Koalitionspartner den Mordparagrafen im Strafgesetzbuch erweitern – doch der Weg dahin ist umstritten. Die SPD drängt darauf, Frauenhass und patriarchales Besitzdenken als eigenes Mordmerkmal zu verankern. Die Union dagegen würde den Rahmen weiter fassen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode brachte sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der die „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ als neues Mordmerkmal vorsah.
Nach Vorstellung der Union könnten damit nicht nur Taten gegen Frauen, sondern auch gegen Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen leichter geahndet werden. Dieser Entwurf bleibe für die Union „der Maßstab“, betonte Plum. Der Ansatz sei „rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassend“ und schütze „neben Frauen auch Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen konsequenter vor tödlicher Gewalt“.
Deutlichen Widerspruch kommt von SPD-Seite. Die Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht Plum vehement. Zwar liefen derzeit koalitionsinterne Gespräche, weil das Thema für beide Partner Priorität habe. „Der Gesetzentwurf der Union wird dabei aber nicht die Gesprächsgrundlage sein“, sagte Wegge der „Süddeutschen Zeitung“. Aus Sicht der SPD müsse ein neues Mordmerkmal den „Unwert“ hinter der Tat beschreiben – bei Femiziden etwa das Besitzdenken von Männern gegenüber ihrer Frau. Ziel sei es, noch in diesem Jahr eine gemeinsame Lösung zu finden.
Schon in den Koalitionsverhandlungen spielte das Thema eine Rolle. Damals wurde jedoch nicht festgelegt, wie das Strafgesetzbuch konkret geändert werden soll. Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage mit, man prüfe derzeit, wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags „am besten umgesetzt werden“ könnten. Details nannte das Ministerium nicht. Stattdessen verwies es auf frühere Äußerungen von Justizministerin Hubig, die vor einem „Schnellschuss“ gewarnt hatte. Femizide könnten bereits nach geltendem Recht als Mord bestraft werden.
Auch der Deutscher Richterbund (DRB) mahnt zur Besonnenheit. „Hasskriminalität und geschlechtsspezifischer Gewalt muss der Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der „Süddeutschen Zeitung“. Doch mit Strafverschärfungen allein sei es nicht getan. Für Tötungsdelikte sehe das Strafrecht schon heute schwerste Strafen vor. Entscheidend seien vor allem präventive Ansätze und eine effektive Strafverfolgung, die Täter schnell und mit abschreckenden Urteilen zur Rechenschaft ziehe.
Rebehn warnt eindringlich: Es dürfe nicht sein, dass chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften Verfahren immer häufiger einstellen müssten, weil sie mit stark steigenden Fallzahlen nicht Schritt halten könnten. Während die Politik noch um die richtige gesetzliche Antwort ringt, bleibt eines klar: Die Debatte um „Femizide“ wird die Koalition weiter beschäftigen – und unter enormen Erwartungsdruck setzen. +++ red.











