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Kabinett beschließt Gesetzesänderung für mehr Barrierefreiheit

Die Bundesregierung will Barrieren abbauen und den Alltag für Menschen mit Behinderungen erleichtern: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Doch während die Regierung von einem wichtigen Schritt für mehr Teilhabe spricht, kommt von Experten deutliche Kritik.

Kern des Vorhabens: Bestandsbauten des Bundes sollen bis zum Jahr 2045 vollständig barrierefrei werden. Auch Unternehmen werden stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen künftig bei Bedarf mobile Rampen oder andere Vorkehrungen bereitstellen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Darüber hinaus plant die Bundesregierung neue Unterstützungsangebote für bessere Verständlichkeit und Kommunikation. So soll ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet werden. Außerdem sollen Verfahren zur Zertifizierung von Assistenzhunden vereinfacht werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte die gesellschaftliche Bedeutung der Reform. „Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Gesellschaft“, sagte sie. Mit der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes setze die Regierung ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um.

Doch der Gesetzentwurf stößt nicht überall auf Zustimmung. Scharfe Kritik kommt vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Der Entwurf bleibe in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Vor allem die Regelungen für die Privatwirtschaft gehen den Kritikern nicht weit genug. Unternehmen würden nicht grundsätzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet, sondern müssten lediglich auf Anfrage und im Einzelfall Maßnahmen ergreifen. Selbst kleinere Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen würden bislang pauschal als unzumutbar eingestuft – unabhängig von den tatsächlichen Kosten, so Palleit.

Auch bei Sanktions- und Klagemöglichkeiten sieht das Institut erhebliche Defizite. Diese blieben im Gesetzentwurf auf ein Minimum beschränkt. „So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos“, sagte Palleit.

Nach Einschätzung der Kritiker dürfte das geplante Gesetz deshalb kaum spürbare Verbesserungen für Bürger bringen. Das Institut fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und die Privatwirtschaft schrittweise stärker zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Blick in andere Länder wie die USA zeige, dass eine gesetzliche Verpflichtung im privaten Sektor entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung sei.

Mit Blick auf den demografischen Wandel warnen die Experten zudem vor langfristigen Folgen. Älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen dürfe der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch bestehende Barrieren nicht weiter erschwert werden. Der vorliegende Gesetzentwurf drohe jedoch genau das zu bewirken, so Palleit. Damit bleibe er nicht nur hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern sei auch langfristig unwirtschaftlich. +++

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