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Hubig will digitalen Voyeurismus auch in Sauna und Spa unterbinden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will eine aus ihrer Sicht bestehende Schutzlücke im Strafrecht schließen und sich gegen heimliche Foto- und Videoaufnahmen in öffentlichen Saunen und Spas wenden. Während viele Formen des digitalen Voyeurismus bereits strafbar seien, gelte dies bislang nicht für das heimliche Filmen in der öffentlichen Sauna, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Darin sähen viele ein Problem – eine Einschätzung, die sie teile.

Schon heute stünden etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt unter Strafe, erklärte Hubig. Dass Aufnahmen nackter Menschen in öffentlichen Saunen oder ähnlichen Einrichtungen rechtlich bislang nicht erfasst seien, halte sie für nicht mehr zeitgemäß. Voyeuristische Nacktaufnahmen seien inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstünden – in der Sauna, am Badesee oder im Spa.

Die Ministerin kündigte an, „zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus“ schaffen zu wollen. Niemand müsse es hinnehmen, zum Objekt von Spanner-Fotos gemacht zu werden, nur weil Smartphones mit Kamerafunktion jederzeit griffbereit seien. Gerade Frauen dürften nicht schutzlos gestellt werden, sagte Hubig und verwies auf eine staatliche Schutzverantwortung.

Zugleich mahnte die frühere Richterin zur Zurückhaltung bei der Ausweitung des Strafrechts. Wie bei jeder Einführung neuer Straftatbestände müsse sehr genau geprüft werden, was tatsächlich strafwürdig sei. Es gehe nicht darum, beiläufiges oder unproblematisches Fotografieren zu sanktionieren, betonte Hubig. Ziel seien ausschließlich digitale Spanner-Aufnahmen – und nichts anderes. +++

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