Hubig will Angriffe auf Polizisten härter bestrafen

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will konsequent gegen Gewalt und Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte vorgehen. Wer Menschen attackiert, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Risiken auf sich nehmen, müsse künftig deutlich härter bestraft werden. „Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das gelte nicht nur für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, sondern auch für Attacken auf Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.

Konkret plant die Justizministerin deutliche Verschärfungen im Strafrecht. Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet werden. Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Monaten. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, über den die Funke-Zeitungen berichten. Noch härter soll bestraft werden, wer Einsatzkräfte gezielt in einen Hinterhalt lockt und angreift: In solchen Fällen soll die Mindeststrafe von bislang sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsentzug steigen.

Hubig spricht von einer alarmierenden Entwicklung. Angriffe auf Polizisten sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen. Besonders in den Silvesternächten sei es immer wieder zu enthemmten und völlig inakzeptablen Übergriffen gekommen. „Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts“, betonte die Ministerin.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist der bessere Schutz von Ärzten und anderem medizinischen Personal wie Krankenpflegern. Tätliche Angriffe auf sie sollen künftig genauso hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und andere Einsatz- und Rettungskräfte. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur, wenn diese im Notdienst oder in der Notaufnahme im Einsatz sind. Das will Hubig nun ändern.

Doch der Gesetzentwurf geht noch weiter. Die Justizministerin will auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete besser vor Drohungen und Gewalt schützen. Richter sollen künftig härtere Strafen verhängen können, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigt. Gemeint ist damit etwa die gezielte Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder von Kommunalpolitikern.

Besonders deutlich verschärfen will Hubig zudem das Vorgehen gegen Volksverhetzung. Statt Freiheitsstrafen von bislang maximal drei Jahren sollen künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Wird wegen Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter dürfte dann beispielsweise nicht zum Bundestag kandidieren oder ein öffentliches Amt übernehmen.

Mit ihrem Vorstoß setzt Hubig ein klares Signal: Gewalt, Hass und Einschüchterung gegenüber Menschen, die für das Gemeinwohl arbeiten, sollen in Deutschland künftig deutlich spürbar härter bestraft werden. +++

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