Klare Worte aus dem Bundesjustizministerium: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnt eindringlich davor, eine Prüfung eines möglichen AfD-Verbots aus taktischen oder politischen Gründen beiseitezuschieben. Ein Parteiverbotsverfahren dürfe nicht opportunistisch behandelt werden, machte Hubig in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe) deutlich. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte sie. Entscheidend sei allein, ob die im Grundgesetz festgelegten Voraussetzungen zum Schutz der Demokratie erfüllt seien. Diese müssten ernsthaft geprüft werden – und wenn sie vorlägen, müsse der Staat auch bereit sein, den nächsten Schritt zu gehen.
Bewegung in die Debatte könnte nach Einschätzung der Ministerin das noch ausstehende Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts bringen. Dort wird derzeit über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Für die Dauer des Verfahrens ist diese Einstufung ausgesetzt. Einen konkreten Termin für das Urteil gibt es bislang nicht. Sollte das Gericht die Einschätzung des Verfassungsschutzes bestätigen, werde dies die Diskussion spürbar beeinflussen, sagte Hubig.
Warnungen, ein mögliches Scheitern eines Verbotsverfahrens könne der AfD am Ende sogar nutzen und ihr einen politischen Triumph verschaffen, ließ die Justizministerin nicht gelten. Diese Argumentation höre man häufig, sie überzeugte sie jedoch nicht, betonte Hubig. Wenn alle Beteiligten zu dem Ergebnis kämen, dass die hohen Hürden für ein Parteiverbot tatsächlich erfüllt seien – Hürden, die das Grundgesetz bewusst sehr hoch ansetze –, dann müsse man diesen Weg auch konsequent beschreiten. Zugleich stellte Hubig klar: Ob diese Voraussetzungen gegeben seien oder nicht, liege allein in der Verantwortung der AfD selbst.
Das Grundgesetz regelt in Artikel 21 eindeutig, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über diese Frage entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Neben der Debatte um ein mögliches AfD-Verbot verteidigte Hubig auch ein weiteres politisch heftig diskutiertes Vorhaben: den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung. Auch hier gehe es um den Schutz und die Stärkung der Demokratie, sagte die SPD-Politikerin. Dieses Ziel sei ausdrücklich im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist nach Angaben der Ministerin die deutliche Zunahme strafbarer Volksverhetzung in den vergangenen Jahren. Dabei gehe es um schwere Angriffe auf die Menschenwürde, um das Aufstacheln zum Hass gegen Juden und Migranten, um Holocaust-Leugnung sowie um direkte Aufforderungen zu Gewalt. Dem müsse der Rechtsstaat entschlossener entgegentreten, so Hubig.
Vorwürfe, mit dem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden, wies sie zurück. Es gehe ausschließlich um besonders gravierende Fälle. Konkret: Wird jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt, soll ein Gericht entscheiden können, ob zusätzlich das passive Wahlrecht entzogen wird. Hubig betonte, dass es sich dabei nicht um einen Automatismus handele.
Zugleich verwies die Ministerin darauf, dass der Entzug des passiven Wahlrechts dem deutschen Strafrecht nicht fremd sei. Das Strafgesetzbuch kenne diese Möglichkeit bereits heute. Die geplante Änderung sei daher lediglich punktuell. Wichtig sei außerdem, dass ein solcher Wahlrechtsentzug zeitlich auf fünf Jahre begrenzt sei und immer im Ermessen eines unabhängigen Gerichts liege.
Auf die Frage, ob sich das Gesetz gezielt gegen die AfD oder deren Thüringer Landeschef Björn Höcke richte, reagierte Hubig deutlich. Nein, sagte sie, Volksverhetzung sei kein Phänomen, das exklusiv aus einer bestimmten politischen Ecke komme. Die Gerichte sollten vielmehr die Möglichkeit erhalten, bei besonders schweren Fällen angemessen zu reagieren – unabhängig davon, aus welcher Richtung gehetzt werde. Mit Blick auf die scharfe Kritik aus Reihen der AfD fügte die Justizministerin hinzu: Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlten, nehme sie das interessiert zur Kenntnis. +++ adm










