Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels, Digitalministerin Professorin Dr. Kristina Sinemus und Vertreter aller hessischen Hochschulen haben den neuen „Hessischen Digitalpakt Hochschulen 2026–2031“ unterschrieben – den sogenannten Digitalpakt 2.0. Damit startet das Land die nächste Ausbaustufe seiner digitalen Hochschuloffensive. Insgesamt 120 Millionen Euro sollen in den kommenden sechs Jahren in die digitale Transformation fließen und damit den bisherigen Digitalpakt von 2020 bis 2025 fortsetzen und ausbauen. Der Digitalpakt 2.0 ergänzt den Hessischen Hochschulpakt 2026–2031.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels betont die Bedeutung des Pakts: Der Digitalpakt 2.0 gebe den Hochschulen eine stabile, langfristige finanzielle Grundlage für Digitalisierungsvorhaben in Forschung, Lehre, Kunst und Verwaltung. Er baue auf erfolgreichen Maßnahmen der vergangenen Jahre auf und sichere mit jährlich zehn Millionen Euro im Sockelbudget dauerhafte Strukturen sowie unbefristete Beschäftigungen. Dazu Gremmels: Dies sei ein klares Bekenntnis, Digitalisierung als dauerhafte Aufgabe der Hochschulen zu verankern.
Digitalministerin Professorin Dr. Kristina Sinemus unterstreicht den Modernisierungsschub: Digitalisierung sei der Schlüssel, um Hochschulen zukunftsfähig zu machen und Tempo in Forschung, Lehre und Wissenstransfer zu bringen. Der erste Digitalpakt habe bereits einen kräftigen Anschub gegeben – der neue Pakt ermögliche es den Hochschulen nun, flexibel auf kommende Entwicklungen zu reagieren. Besonders stolz zeigt sich Sinemus über die Vollversorgung aller beteiligten Hochschulen mit Glasfaser: „Eine Quote von 100 Prozent“, sagt sie.
Rückendeckung kommt auch aus den Hochschulen selbst. Professor Dr. Thomas Nauss, Sprecher der hessischen Universitäten, nennt den Digitalpakt 2.0 einen notwendigen Schritt hin zu einer dauerhaften und sicheren Finanzierung der Digitalisierung. Die Überführung von Mitteln ins Sockelbudget sei ein großer Gewinn.
Professor Dr. Karim Khakzar, Sprecher der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, erinnert daran, dass Digitalisierung längst eine Daueraufgabe in allen Bereichen sei – Lehre, Forschung und Verwaltung. Gerade in schwierigen Zeiten gebe das Sockelbudget Planungssicherheit. Und im Wettbewerb um begehrte IT-Fachkräfte müsse man attraktive, langfristige Perspektiven bieten.
Auch die Kunsthochschulen melden sich zu Wort: Digitalisierung und KI spielten eine immer größere Rolle für die Produktion und Verbreitung von Kunst, sagt Professor Elmar Fulda. Man wolle diese Entwicklung aktiv mitgestalten. Zwar hätte man sich mehr Mittel gewünscht, dennoch sei die dauerhafte Aufstockung der Sockelbudgets ein wichtiges Signal. Die zusätzlichen Projektgelder müssten jedoch möglichst unbürokratisch fließen, um mit Innovationsfeldern Schritt halten zu können.
Was hinter dem Digitalpakt steckt
Der erste Digitalpakt von 2020 war bundesweit einmalig. Damals stellte Hessen 112 Millionen Euro bereit – unter anderem für die Einrichtung von Digital Transformation Offices an allen Hochschulen sowie für die landesweite Zusammenarbeit im „Hessenhub“, einem Netzwerk für digitale Hochschullehre.
Mit dem Digitalpakt 2.0 führt Hessen diese Linie trotz angespannter Haushaltslage fort. Der neue Pakt soll nicht nur die Digitalisierung als Daueraufgabe absichern, sondern auch Strukturen weiterentwickeln und Raum für neue, innovative Projekte schaffen. Dazu gehören unter anderem:
• mehr Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit,
• engere Zusammenarbeit der Hochschulen nach dem Motto „together first“,
• Ausbau von Strukturen in Forschung, Kunst, Lehre und Verwaltung,
• Gemeinsam vorangetriebene Verwaltungsdigitalisierung,
• Stärkung digitaler Souveränität und Resilienz,
• Förderung innovativer, mehrjähriger Vorhaben.
Das Herzstück des Digitalpakts 2.0 bildet eine Projektförderung für mehrjährige Digitalisierungsvorhaben, die Hochschulen gemeinsam planen und umsetzen. Ziel ist es, die Hochschulen zu stärken und ihnen zu ermöglichen, ihre Rolle in einer digitalen Gesellschaft aktiv und zukunftsfähig zu gestalten.
Mit einer Laufzeit von sechs Jahren schafft der Pakt stabile Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Er tritt – wie auch der Hessische Hochschulpakt 2026–2031 – am 1. Januar 2026 in Kraft. +++








