Hessicherlandtag

Grüne Vogelsberg begrüßen Stopp des Wahlrechts-Manövers der Landesregierung

Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine zentrale Änderung am Kommunalwahlgesetz kassiert: Die von der CDU-geführten Landesregierung beschlossene Rückkehr zum d’Hondt-Verfahren bei der Sitzzuteilung ist verfassungswidrig und nichtig. Damit ist unmissverständlich klargestellt, dass das Wahlrecht kein Instrument politischer Feinsteuerung sein darf, um kleinere Parteien systematisch zu benachteiligen und gewünschte Mehrheiten rechnerisch zu formen. Sitze werden verteilt, nicht gestaltet.

Aus Sicht der Grünen ist das Urteil eine deutliche Zurechtweisung. Cornelia Bothe, Sprecherin der Grünen Vogelsberg, dankt der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ausdrücklich für die Klage, die letztlich die Chancengleichheit der Parteien verteidigt habe. Die politische Unterstützung dieser Klage durch die Grünen sei, so Bothe, eine Frage der demokratischen Hygiene gewesen: Mehrheiten entstünden an der Wahlurne, nicht durch ein manipulierendes Auszählverfahren.

Die Landesregierung hatte ihre Kehrtwende hin zum d’Hondt-Verfahren mit einer angeblichen „Zersplitterung“ der kommunalen Parlamente begründet. In dieser Argumentation sehen die Grünen ein unfreiwilliges Eingeständnis: Die Benachteiligung kleinerer Parteien war – der eigenen Begründung nach – kein Nebeneffekt, sondern erklärtes Ziel der Wahlrechtsänderung. Der Staatsgerichtshof hat dieser Logik eine klare Absage erteilt. Wahlrechtsneutralität gegenüber allen Parteien ist zwingend. Während das d’Hondt-Verfahren das Wahlergebnis systematisch zugunsten großer Parteien verzerrt, bildet das bislang angewandte Hare/Niemeyer-Verfahren das Stimmenverhältnis mathematisch deutlich exakter ab.

Kritik üben die Grünen auch an der politischen Flankierung des Projekts durch das Innenministerium. Dieses hatte Kommunen und Landkreise ausdrücklich um sogenannte „Praxisbeispiele“ gebeten und dabei unter anderem nach „Problemen“ mit kleineren Parteien, nach längeren Sitzungen sowie nach „Belastungen“ durch Anfragen gefragt. Aus Sicht der Grünen offenbart sich darin eine Schieflage, die kleine Fraktionen pauschal diskreditiert und demokratische Arbeit als Störfaktor darstellt. Die Vogelsberger Grünen halten dagegen fest: Anfragen sind kein Ballast, sondern ein zentrales Instrument demokratischer Kontrolle – sie schaffen Transparenz und sichern Rechenschaft.

Was auf Landesebene versucht worden sei, so die Grünen, zeige sich auch in kommunalen Konzernstrukturen. Im Umfeld von OVAG und ZOV gebe es wiederholt Bestrebungen, Opposition aus Aufsicht und Kontrolle herauszuhalten. Dr. Udo Ornik, Fraktionsvorsitzender der Grünen im ZOV, hat diese Entwicklung bereits klar benannt: Die OVAG werde als „Selbstbedienungsladen“ genutzt, während kritische Kontrolle systematisch ausgebremst werde.

Bereits bei der Besetzung von Aufsichtsgremien sei aus Sicht der Grünen versucht worden, Oppositionsfraktionen zurückzudrängen. Dagegen gehen Grüne aus Vogelsberg, Wetterau und Gießen juristisch vor und erwarten nun, dass Minderheitenrechte auch dort konsequent geachtet werden. Vor diesem Hintergrund erklären die Grünen auch ihre Ablehnung der beabsichtigten Satzungsänderung zur Erweiterung des Geschäftsbereichs der OVAG. Für sie ist klar: Demokratie lebt von Kontrolle, nicht von Rechentricks – weder im Wahlrecht noch in kommunalen Machtstrukturen. +++ adm

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