Die Bundesregierung sieht in den verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung keine erhebliche Gefahr für Kinder – selbst dann nicht, wenn Eltern Leistungen vollständig gestrichen werden sollten. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, über die der „Stern“ berichtet.
In der Antwort heißt es, aufgrund verschiedener Schutzmechanismen teile die Bundesregierung nicht die Einschätzung, dass die Neuregelungen potenziell erhebliche Auswirkungen auf Kinder haben könnten. Bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs seien mögliche Folgen für Kinder und Jugendliche ausdrücklich berücksichtigt worden. Die Bundesregierung sei überzeugt, dass Minderjährige sowohl bei Leistungsminderungen eines Elternteils als auch bei der neuen Regelung zur Nicht-Erreichbarkeit nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen umfassend geschützt würden.
Aus der Opposition kommt daran deutliche Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus zeigte sich von der Einschätzung der Bundesregierung nicht überzeugt. Wenn Eltern sanktioniert würden, litten am Ende immer die Kinder, sagte der Arbeits- und Sozialpolitiker dem „Stern“. Bereits heute lebten 1,8 Millionen Kinder in der Grundsicherung, zudem sei jede dritte Person, die Angebote der Tafeln nutze, minderjährig. „Kein Kind sollte in Armut aufwachsen und kein Kind hat es verdient, von der eigenen Regierung sanktioniert zu werden. Das ist ein sozialpolitischer Skandal“, erklärte Dzienus.
Das Bundesarbeitsministerium unter Leitung von Ministerin Bärbel Bas (SPD) verweist hingegen auf bestehende Schutzmaßnahmen innerhalb der Regelungen. So werde ausschließlich der Regelbedarf der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person gekürzt, die eine Pflichtverletzung oder ein Meldeversäumnis begangen habe. Sollte der Leistungsanspruch vollständig entfallen, etwa wegen fehlender Erreichbarkeit einer erwerbsfähigen Person, würden die Kosten der Unterkunft auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt und direkt an den Vermieter überwiesen. +++ adm











