Geringer Zuspruch für elektronische Patientenakte

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Die große digitale Hoffnung im Gesundheitswesen kommt nur schleppend voran: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird von den gesetzlich Versicherten weiterhin kaum aktiv genutzt. Obwohl sie längst angelegt ist, bleibt sie für die meisten ein ungenutztes Angebot. Das zeigt eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland bei mehreren großen Krankenkassen, die zusammen deutlich mehr als die Hälfte des deutschen Kassenmarktes abdecken.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Der Anteil der Versicherten, die ihre elektronische Akte tatsächlich aktiv nutzen – also eigene Gesundheitsdaten einsehen, ältere Dokumente hochladen oder gezielt festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf welche Informationen haben – ist seit Juli 2025 nur minimal gestiegen. Gerade einmal um einen Prozentpunkt legte die Quote zu und liegt nun bei 3,6 Prozent der angelegten E-Akten. Damit haben sich die Hoffnungen nicht erfüllt, dass die seit Oktober 2025 geltende Pflicht für Arztpraxen und Kliniken, relevante Dokumente in die ePA einzustellen, für einen deutlichen Schub bei den aktiven Nutzern sorgen würde.

Ein Blick auf die Zahlen der größten Krankenkassen verdeutlicht das Problem. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Krankenkasse, sind rund 11,5 Millionen elektronische Patientenakten angelegt. Aktiv genutzt werden davon aktuell etwa 850.000. Das sind lediglich rund 100.000 Versicherte mehr als noch im Juli 2025. Auch bei der Barmer zeigt sich ein ähnliches Bild. Sie verzeichnet rund acht Millionen angelegte ePAs, von denen derzeit etwa 440.000 aktiv genutzt werden. Hier liegt der Zuwachs bei rund 190.000 Versicherten. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit insgesamt rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen etwa 365.000 Versicherte eine persönliche Gesundheits-ID angelegt, die den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das entspricht einem Plus von 165.000 Versicherten im Vergleich zum Sommer 2025.

Dabei ist die elektronische Patientenakte längst flächendeckend vorhanden. Nach einer Reform der Ampelkoalition haben die gesetzlichen Krankenkassen Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten eine ePA angelegt, sofern diese nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das betrifft rund 70 der insgesamt gut 75 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen und Krankenhäuser zudem verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten in der Akte zu speichern. Dazu zählen unter anderem Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe sowie Operationsberichte.

Für die Versicherten selbst bleibt die Nutzung freiwillig. Sie können sich über eine App ihrer Krankenkasse in die elektronische Patientenakte einloggen – müssen es aber nicht. Nur wer diesen Schritt geht, kann online festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte welche Daten einsehen dürfen. Trotz dieser Möglichkeiten bleibt die digitale Akte für die große Mehrheit bislang ungenutzt – und die ePA damit weit hinter den Erwartungen zurück. +++ adm

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