Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, hat deutliche Kritik an den Plänen des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) zur stärkeren Einbindung der Polizei bei der Durchsetzung von Abschiebungen geäußert. Die vorgesehenen Maßnahmen gingen aus Sicht der Gewerkschaft zu weit und würden die Polizei von ihren eigentlichen Aufgaben abhalten.
„Geht es nach Minister Poseck, soll die Polizei nun Abschiebungen konsequent mit weitreichenden neuen Befugnissen umsetzen“, sagte Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Weil Ausländerbehörden ihrer Pflicht und Aufgabe nicht ausreichend nachkämen, solle die Polizei künftig ausreisepflichtige Personen orten, observieren und festnehmen. Die Polizei solle damit „die perfide Menschenjagd der amerikanischen ICE-Behörde abgucken und auch so auftreten“, kritisierte Kopelke. Dies lehne die GdP ab. Die Polizei sei zur Abwehr von Gefahren und zur Bekämpfung der Kriminalität da.
Kopelke forderte stattdessen, die zuständigen Behörden müssten ihre eigenen Vollzugsdefizite beheben. „Die Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration müssen die eigenen Vollzugsdefizite endlich auflösen und nicht die Polizei für Observationen und Handyortungen missbrauchen“, erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende. Eine solche Aufgabenverlagerung gehe zulasten der Verbrechensbekämpfung, der Terrorabwehr und schneller Hilfeleistungen.
Zugleich müsse die Polizei nach Ansicht der Gewerkschaft in die Lage versetzt werden, „die tausenden offenen Haftbefehle Krimineller zu vollstrecken, anstatt jetzt die Arbeit der Ausländerbehörden zu machen“, so Kopelke weiter.
Innenminister Poseck hatte am Donnerstag in Wiesbaden die hessischen Abschiebezahlen für den Monat Januar vorgestellt. In diesem Zusammenhang kündigte der CDU-Politiker an, sich bei der nächsten Innenministerkonferenz für eine rechtliche Grundlage einzusetzen, die der Polizei Handyortungen und Observationen ausreisepflichtiger Ausländer ermöglichen soll. Abschiebungen scheiterten häufig daran, dass betroffene Personen an ihrer Wohnanschrift nicht angetroffen würden. Deshalb solle es der Polizei künftig möglich sein, „technische Möglichkeiten“ zur Ortung dieser Personen einzusetzen. +++ red.











