Klare Worte vom früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: Andreas Voßkuhle fordert eine Klarnamenpflicht im Internet. Sein Ziel: die aufgeheizte Diskurskultur abkühlen und die immer brutaleren Debatten im Netz wieder auf ein vernünftiges Maß zurückführen. „Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen“, sagte Voßkuhle dem „Tagesspiegel“. Mit diesem vergleichsweise einfachen Mittel könne man „öffentliche Diskussionen im Netz entgiften“. Die zunehmende „Verrohung im Netz“ sei etwas, das die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“ halte.
Der renommierte Jurist räumt ein, dass eine solche Klarnamenpflicht „nicht ganz einfach“ umzusetzen sei. Trotzdem hält er sie für „verfassungsrechtlich zulässig“. Voßkuhle, der heute das Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg leitet, betont jedoch, dass es dafür eine sehr genaue Begründung brauche. Wichtig sei, dass weiterhin möglich bleibe, „die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“.
Seine Forderung begründet Voßkuhle mit einer aus seiner Sicht „paradoxen Welt“. Einerseits wünschten sich viele Bürger mehr Führung, andererseits werde jede einzelne Äußerung von Politikern „im Netz und von den Medien hochgejazzt und zu einer Staatskrise stilisiert“. Das führe zu einer Gesellschaft, die „permanent erregt“ und „gewissermaßen orientierungslos“ sei. Diese Entwicklung beobachtet Voßkuhle nicht nur als Jurist, sondern auch als Vorsitzender des Vereins „Gegen Vergessen – für Demokratie“.
Andreas Voßkuhle weiß, wovon er spricht: Von 2008 bis 2020 war er Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2010 sogar dessen Präsident. Jetzt meldet er sich mit einem deutlichen Appell zu Wort – und stellt die provokante Frage, ob mehr Klarheit bei den Namen auch wieder mehr Anstand in die Debatten bringen könnte. +++ adm









