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Evangelische Kirchen und Diakonie in Hessen vereinheitlichen Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie haben das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt reformiert. Entsprechend gibt es nun auch in Hessen ein neues, vereinheitlichtes Verfahren. Dafür haben sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und die Diakonie Hessen (DH) zusammengeschlossen. Am Donnerstag (22. Januar) hatte auch die Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen dem neuen Verfahren zugestimmt.

Die Mitglieder der neu strukturierten Anerkennungskommission, die unabhängig und weisungsfrei arbeiten, sollen in den kommenden Tagen berufen werden. Anschließend können sie ihre Arbeit aufnehmen beziehungsweise fortsetzen. „Uns ist wichtig, dass wir mit dem neuen System im regionalen Verbund und EKD-weit einheitlich vorgehen, um die Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt noch zügiger und konsequenter umsetzen zu können; die bisherige gute Arbeit der Anerkennungskommission der EKHN wird jetzt in einem gemeinsamen Verbund weitergeführt“, erklärte die Kirchenpräsidentin der EKHN, Prof. Dr. Christiane Tietz. Ziel sei es, das Verfahren deutschlandweit stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und weiter zu vereinheitlichen.

Die Bischöfin der EKKW, Prof. Dr. Beate Hofmann, bezeichnete die gemeinsame Ausgestaltung der Anerkennungsverfahren durch Kirche und Diakonie mit einheitlichen Regeln als wichtigen Meilenstein. Damit werde ein Wunsch vieler Betroffenenvertretungen nach bundesweit einheitlichen Standards in der evangelischen Kirche umgesetzt. „Die segensreiche Wirkung der Arbeit einer unabhängigen Anerkennungskommission haben wir in Kurhessen-Waldeck in den vergangenen sechs Jahren schon erlebt. Ich bin dafür sehr dankbar und hoffe weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit“, betonte Hofmann.

Auch der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Carsten Tag, begrüßte die Einrichtung einer gemeinsamen Anerkennungskommission in Hessen. „Diese stellt die Bedürfnisse betroffener Menschen klar in den Mittelpunkt und folgt einheitlichen Standards. Damit übernehmen Kirche und Diakonie weiterhin sichtbar Verantwortung“, sagte Tag. Nach dem Start der unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) im Frühjahr 2025 sei dies ein weiterer wichtiger Schritt.

Die nun bundesweit vereinheitlichten Regelungen waren in den bisherigen Anerkennungskommissionen der EKHN und der EKKW bereits größtenteils Standard. Mit der neuen Anerkennungsrichtlinie entfallen bundesweit unter anderem Beschränkungen gegenüber nicht verjährten Fällen, Fällen aus dem Kontext von Pfarrfamilien oder Fällen, in denen die betroffene Person zum Tatzeitpunkt erwachsen war. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen des erlittenen Unrechts vor der Anerkennungskommission zu schildern und sich dabei bei Bedarf von dritten Personen begleiten zu lassen.

Die mit unabhängigen Personen besetzte Anerkennungskommission hört das erfahrene Unrecht an und spricht eine Anerkennungsleistung zu. Diese setzt sich aus einer individuellen Leistung sowie einer pauschalen Summe von 15.000 Euro für strafbare Taten zusammen. Dabei werden auch die individuellen Folgen der Tat für die antragstellende Person berücksichtigt. Betroffene, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, können eine erneute individuelle Prüfung nach den neuen Standards beantragen. +++ adm

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