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Dobrindt verteidigt Urteil: Acht Jahre Haft für Maja T. in Ungarn „zwangsläufig“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat keine Einwände gegen die umstrittene Verurteilung von Maja T. durch ein ungarisches Gericht erhoben und das Urteil von acht Jahren Gefängnis als zwangsläufig bezeichnet. In deutlichen Worten stellte Dobrindt klar, warum er das Vorgehen der ungarischen Justiz für gerechtfertigt hält. „Maja T. gehört einer linksextremistischen Gruppe an, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen hat“, sagte der Minister dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dabei habe es sich um schwerste Körperverletzungen gehandelt, eine Person habe sogar einen Schädelbruch erlitten. Für Dobrindt ist daher klar: „Das muss zu einer Verurteilung führen.“

Auch das Gerichtsverfahren selbst verteidigte der CSU-Politiker ausdrücklich. Da die Taten in Ungarn begangen worden seien, gebe es aus seiner Sicht keinerlei Einwände gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn. Die Kritik an dem Prozess weist Dobrindt damit entschieden zurück.

Der Fall sorgt seit Monaten für Diskussionen: Der non-binären Person Maja T. aus Deutschland wird vorgeworfen, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Beschuldigten, die sich derzeit in Deutschland vor Gericht verantworten müssen, mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten in der ungarischen Hauptstadt Budapest angegriffen und teils schwer verletzt zu haben. Brisant ist dabei, dass das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn später für rechtswidrig erklärt hatte. Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft liegt jedoch inzwischen eine verbindliche Garantieerklärung vor, die eine Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland zusichert. +++

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