Der ADAC erklärt, wie man bei Schnee und Eis sicher unterwegs ist

Winterdienst1

Der erste Schnee des Winters legt sich auf Straßen, Autos und Verkehrsschilder. Was vielerorts für eine idyllische Stimmung sorgt, kann im Straßenverkehr schnell zur Gefahr werden. Nicht allen Autofahrerinnen und Autofahrern ist dabei bewusst, welche Regeln bei Schnee und Eis gelten und welches Fehlverhalten teuer werden kann. Der ADAC erklärt, worauf es im Winter ankommt und wie man sicher durch die kalte Jahreszeit kommt.

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Glatteis, Reifglätte oder Schneematsch müssen wintertaugliche Reifen montiert sein. Wer bei solchen Bedingungen ohne Winterreifen oder ohne Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol unterwegs ist und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden und muss dann 75 Euro zahlen.

„Wer bei Winterwetter keine tauglichen Reifen aufgezogen hat, muss den Wagen stehen lassen“, sagt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Selbst auf vermeintlichen Kurzstrecken gefährdet man ansonsten sich und andere Verkehrsteilnehmer.“ Der notwendige Grip sei im Winter unverzichtbar, um sicher bremsen und lenken zu können.

Vor der Fahrt ist außerdem gründliches Freimachen Pflicht. Ein kleines freigekratztes „Guckloch“ in der Scheibe reicht nicht aus. Wer so losfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro und im Falle eines Unfalls sogar eine Mithaftung. Das Fahrzeug muss vollständig von Eis und Schnee befreit werden. Um kalte Finger zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Winter stets ein Paar Handschuhe im Auto zu haben.

Nicht nur die Scheiben müssen frei sein, sondern auch Dach, Motorhaube und Heck. Loser Schnee kann sich während der Fahrt lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. In diesem Fall droht ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Auch das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein: Ist es durch Schnee nicht gut lesbar, sollte es ebenfalls freigemacht werden, andernfalls werden fünf Euro fällig.

Beliebt, aber verboten ist das Warmlaufenlassen des Motors, um die Scheiben schneller von Eis zu befreien. Das schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann auch dem Motor selbst schaden. Zudem droht ein Verwarnungsgeld wegen unnötiger Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung von bis zu 80 Euro.

Auch Verkehrsschilder können im Winter Probleme bereiten. Grundsätzlich müssen sie so aufgestellt sein, dass sie im fließenden Verkehr mit einem schnellen, beiläufigen Blick erfasst werden können. Starker Schneefall kann jedoch dazu führen, dass Schilder teilweise unleserlich sind. Dennoch behalten sie ihre Gültigkeit, wenn Autofahrer ihre Bedeutung anhand der Form eindeutig erkennen können. Dazu zählen etwa das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Schild.

Sind Tempolimits durch Schnee verdeckt, sollten sich Autofahrer an die üblichen Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts und außerorts halten und ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. „Wer auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich allerdings nicht auf ein zugeschneites Verkehrsschild berufen“, erklärt Oliver Reidegeld. „Von ortskundigen Fahrern, die bestimmte Strecken regelmäßig fahren, wird erwartet, dass sie die Regeln vor Ort kennen.“ +++ adm

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